Einordnung
Was bedeutet Hilfe zur Erziehung?
Hilfe zur Erziehung ist ein Oberbegriff für pädagogische Unterstützungsleistungen nach § 27 ff. SGB VIII. Dazu können ambulante Hilfen zur Erziehung, sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft, Hilfe für junge Volljährige oder stationäre Jugendhilfe gehören – je nachdem, was Kinder, Jugendliche oder Familien in Brandenburg brauchen.
Ziel ist nicht, Familien zu ersetzen, sondern Erziehung zu stärken, Entwicklung zu ermöglichen, Beziehungen zu stabilisieren, Alltag zu strukturieren und neue Perspektiven zu schaffen. Die konkrete Hilfe wird im Hilfeplan mit dem zuständigen Jugendamt abgestimmt.
- Individuell geplant Welche Hilfe passt, richtet sich nach Bedarf, Lebenssituation und vereinbarten Zielen.
- Alltagsnah umgesetzt Die Unterstützung soll im Alltag entlasten, stabilisieren und Entwicklung ermöglichen.
- Gemeinsam abgestimmt Die Hilfe wird in der Regel mit dem Jugendamt geplant und im Hilfeplan festgehalten.

