Kita & Schule
Schulbegleitung
Schulbegleitung ist eine Form der Assistenz im schulischen Alltag. Sie hilft dabei, Barrieren abzubauen und Teilhabe zu sichern – zum Beispiel im Unterricht, in Pausen, bei Übergängen oder in sozialen Situationen.
Ambulant
Soziale Gruppenarbeit
Soziale Gruppenarbeit fördert soziale Kompetenzen, Selbstwahrnehmung, Konfliktfähigkeit und alltagspraktische Fähigkeiten in einem pädagogisch begleiteten Gruppensetting. Sie ist eine Hilfeform nach § 29 SGB VIII.
Stationär
Stationäre Hilfen
Stationäre Hilfen bieten Kindern und Jugendlichen einen verlässlichen Lebensort mit Struktur, Beziehung und pädagogischer Begleitung. Dazu zählen zum Beispiel Wohngruppen und Heimerziehung.
§ 27 SGB VIII
§ 27 SGB VIII beschreibt den Anspruch auf Hilfe zur Erziehung. Er ist die gesetzliche Grundlage dafür, dass Familien, Kinder und Jugendliche bei entsprechendem Bedarf passende Hilfen erhalten können.
Ambulant
§ 29 SGB VIII
§ 29 SGB VIII ist die gesetzliche Grundlage der sozialen Gruppenarbeit. Die Hilfe soll junge Menschen in ihrer sozialen Entwicklung stärken und sie im Umgang mit Alltag, Konflikten und Gruppenprozessen unterstützen.
Ambulant
§ 30 SGB VIII
§ 30 SGB VIII regelt die Erziehungsbeistandschaft. Dabei steht die individuelle Begleitung eines Kindes oder Jugendlichen im Mittelpunkt, während die Familie als wichtiger Bezugspunkt erhalten bleibt.
Ambulant
§ 31 SGB VIII
§ 31 SGB VIII ist die Rechtsgrundlage der sozialpädagogischen Familienhilfe. Die Unterstützung ist alltagsnah, aufsuchend und darauf ausgerichtet, Familien im eigenen Lebensumfeld zu stärken.
Kita & Schule
§ 35a SGB VIII
§ 35a SGB VIII betrifft Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung. In der Praxis ist das oft relevant bei Schulbegleitung, Teilhabe und individueller Unterstützung im Alltag.
Ambulant
§ 41 SGB VIII
§ 41 SGB VIII ermöglicht Hilfen für junge Volljährige. Die Unterstützung kann weitergeführt oder neu gewährt werden, wenn ein junger Mensch beim Übergang in ein selbstständiges Leben noch Begleitung braucht.