JHB · Jugendhilfe & Beratung

Glossar für Jugendhilfe & Teilhabe

Im JHB-Glossar findest du verständliche Erklärungen zu wichtigen Begriffen aus Jugendhilfe, Familienhilfe, Schulbegleitung, Eingliederungshilfe, Hilfeplanung und stationären Hilfen – kurz, klar und suchnah erklärt.

A

Antrag

Ein Antrag ist der offizielle Start, wenn eine Hilfe beantragt werden soll. Je nach Hilfe läuft er über das Jugendamt oder den zuständigen Leistungsträger. Wir unterstützen dich dabei, Zuständigkeiten, Unterlagen und nächste Schritte zu klären.

Hilfeantrag Bewilligung Unterlagen Zur passenden Seite

Ambulant Ambulante Hilfen

Ambulante Hilfen begleiten Kinder, Jugendliche und Familien in ihrem Alltag. Die Unterstützung findet meist im häuslichen Umfeld, im Sozialraum oder in ergänzenden Gesprächen statt und soll Stabilität, Orientierung und Entwicklung fördern.

Hilfe zur Erziehung Alltagsbegleitung Zur passenden Seite

ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst)

Der Allgemeine Soziale Dienst ist oft die erste Anlaufstelle im Jugendamt. Dort wird gemeinsam geklärt, welche Hilfe passend sein kann und wie das weitere Vorgehen aussieht.

Jugendamt Bezirkssozialdienst Zur passenden Seite

B

Ambulant Begleiteter Umgang

Beim begleiteten Umgang werden Kontakte zwischen Kind und umgangsberechtigtem Elternteil fachlich begleitet. Das schafft einen sicheren Rahmen, unterstützt das Kindeswohl und hilft, Übergaben sowie Kontakte verlässlich zu gestalten.

Umgang Umgangskontakte Zur passenden Seite

C

Care Leaver

Care Leaver sind junge Menschen, die aus stationären Hilfen oder Pflegeverhältnissen in ein eigenständiges Leben übergehen. Häufig geht es dann um Wohnen, Ausbildung, Finanzen, Anträge und verlässliche Begleitung im Alltag.

Verselbstständigung Übergänge Zur passenden Seite

Clearing

Clearing bedeutet, eine Situation zunächst strukturiert zu klären: Was ist gerade belastend, welche Ziele sind wichtig und welche Hilfe kann passend sein? Dadurch entsteht eine gute Grundlage für die nächsten Schritte.

Abklärung Einschätzung Zur passenden Seite

E

Kita & Schule Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe unterstützt Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder drohender Behinderung dabei, besser am Alltag teilzuhaben. Je nach Fall geht es um Schule, Kita, soziale Teilhabe oder individuelle Assistenz.

Teilhabe Assistenz SGB IX Zur passenden Seite

Ambulant Erziehungsbeistandschaft

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Hilfe für Kinder und Jugendliche. Im Mittelpunkt steht die individuelle Begleitung eines jungen Menschen, zum Beispiel bei Konflikten, Belastungen, Schule oder persönlichen Entwicklungsschritten.

§ 30 SGB VIII Einzelhilfe Zur passenden Seite

F

Ambulant Familienhilfe (SPFH)

Sozialpädagogische Familienhilfe, oft SPFH genannt, ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung nach § 31 SGB VIII. Sie unterstützt Familien alltagsnah, aufsuchend und über einen längeren Zeitraum – zum Beispiel bei Erziehung, Struktur, Krisen und der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.

SPFH Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII Zur passenden Seite

H

Ambulant Hilfe für junge Volljährige

Diese Hilfe richtet sich an junge Volljährige, die beim Übergang in ein eigenständiges Leben noch Unterstützung brauchen. Themen sind häufig Wohnen, Ausbildung, Behörden, Finanzen, Alltagsstruktur und Verselbstständigung.

§ 41 SGB VIII Verselbstständigung Zur passenden Seite

Hilfeplan / Hilfeplangespräch

Im Hilfeplan werden Ziele, Aufgaben, Zuständigkeiten und der Umfang einer Hilfe gemeinsam festgelegt. Hilfeplangespräche dienen dazu, den Verlauf regelmäßig zu überprüfen und die Unterstützung bei Bedarf anzupassen.

Hilfeplanung Jugendamt Zur passenden Seite

Hilfe zur Erziehung (HzE)

Hilfe zur Erziehung ist der Oberbegriff für verschiedene Unterstützungsformen nach § 27 ff. SGB VIII. Dazu gehören ambulante Hilfen wie Familienhilfe oder Erziehungsbeistandschaft ebenso wie stationäre Angebote.

HzE SGB VIII Jugendhilfe Zur passenden Seite

Stationär Heimerziehung

Heimerziehung ist eine stationäre Hilfeform, bei der junge Menschen in einer Wohngruppe oder Einrichtung leben. Ziel ist es, Schutz, Struktur, pädagogische Begleitung und neue Entwicklungsperspektiven zu bieten.

Wohngruppe Stationäre Jugendhilfe Zur passenden Seite

Hilfeplanverfahren

Das Hilfeplanverfahren ist der strukturierte Prozess, in dem Ziele, Aufgaben, Beteiligte und der Umfang einer Hilfe festgelegt und regelmäßig überprüft werden. Es verbindet fachliche Einschätzung, Beteiligung und konkrete Planung.

Hilfeplan Jugendamt Ziele Zur passenden Seite

I

Kita & Schule Inklusion

Inklusion bedeutet, dass Kinder und Jugendliche unabhängig von Unterstützungsbedarf am Alltag in Kita, Schule und Gesellschaft teilhaben können. Barrieren sollen abgebaut und individuelle Möglichkeiten gestärkt werden.

Teilhabe Beteiligung Zur passenden Seite

Kita & Schule Integrationshilfe (§ 35a SGB VIII)

Mit Integrationshilfe ist häufig Unterstützung für Kinder und Jugendliche gemeint, die wegen einer seelischen Behinderung oder einer drohenden seelischen Behinderung Hilfe im Alltag oder in der Schule benötigen. In der Praxis zeigt sich das oft als Schulbegleitung oder Assistenzleistung.

§ 35a Schulbegleitung Seelische Behinderung Zur passenden Seite

J

Jugendamt

Das Jugendamt ist öffentlicher Träger der Jugendhilfe. Es prüft den Hilfebedarf, plant Hilfen gemeinsam mit den Beteiligten und entscheidet – je nach Hilfe – über Bewilligung und Rahmenbedingungen.

ASD Öffentlicher Träger Zur passenden Seite

Jugendhilfe

Jugendhilfe umfasst Beratung, Begleitung und Hilfen für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Familien. Ziel ist es, Entwicklung zu fördern, Krisen zu stabilisieren und Teilhabe zu ermöglichen.

Kinder- und Jugendhilfe SGB VIII Zur passenden Seite

K

Kita & Schule Kita- & Schulbegleitung

Kita- und Schulbegleitung unterstützt Kinder und Jugendliche dabei, ihren Alltag in Kita oder Schule möglichst selbstständig zu bewältigen. Das kann Struktur, Orientierung, Kommunikation, Sicherheit und Teilhabe im Bildungsalltag betreffen.

Schulbegleitung Kita-Begleitung Teilhabeassistenz Zur passenden Seite

Kinderschutz

Kinderschutz umfasst alle Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen schützen sollen. Dazu gehören klare Meldewege, fachliche Einschätzungen, Schutzkonzepte und ein verbindliches Handeln bei Verdachtsmomenten.

Schutzkonzept Gefährdung Zur passenden Seite

L

Leistungsträger

Leistungsträger sind die Stellen, die über Hilfen, Kosten und Zuständigkeiten entscheiden. Je nach Fall kann das zum Beispiel das Jugendamt oder die Eingliederungshilfe sein.

Kostenträger Zuständigkeit Zur passenden Seite

M

Migration Migration & Integration

Hier geht es um Orientierung, Ankommen, Sprache, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Unterstützung soll kultursensibel, verständlich und an den konkreten Lebenslagen der Menschen ausgerichtet sein.

Migrationsberatung Teilhabe Zur passenden Seite

S

Kita & Schule Schulbegleitung

Schulbegleitung ist eine Form der Assistenz im schulischen Alltag. Sie hilft dabei, Barrieren abzubauen und Teilhabe zu sichern – zum Beispiel im Unterricht, in Pausen, bei Übergängen oder in sozialen Situationen.

Schulassistenz Integrationshilfe Zur passenden Seite

Ambulant Soziale Gruppenarbeit

Soziale Gruppenarbeit fördert soziale Kompetenzen, Selbstwahrnehmung, Konfliktfähigkeit und alltagspraktische Fähigkeiten in einem pädagogisch begleiteten Gruppensetting. Sie ist eine Hilfeform nach § 29 SGB VIII.

§ 29 SGB VIII Gruppenpädagogik Zur passenden Seite

Stationär Stationäre Hilfen

Stationäre Hilfen bieten Kindern und Jugendlichen einen verlässlichen Lebensort mit Struktur, Beziehung und pädagogischer Begleitung. Dazu zählen zum Beispiel Wohngruppen und Heimerziehung.

Stationäre Jugendhilfe Wohngruppe Zur passenden Seite

§ 27 SGB VIII

§ 27 SGB VIII beschreibt den Anspruch auf Hilfe zur Erziehung. Er ist die gesetzliche Grundlage dafür, dass Familien, Kinder und Jugendliche bei entsprechendem Bedarf passende Hilfen erhalten können.

Hilfe zur Erziehung Anspruch SGB VIII Zur passenden Seite

Ambulant § 29 SGB VIII

§ 29 SGB VIII ist die gesetzliche Grundlage der sozialen Gruppenarbeit. Die Hilfe soll junge Menschen in ihrer sozialen Entwicklung stärken und sie im Umgang mit Alltag, Konflikten und Gruppenprozessen unterstützen.

Soziale Gruppenarbeit SGB VIII Zur passenden Seite

Ambulant § 30 SGB VIII

§ 30 SGB VIII regelt die Erziehungsbeistandschaft. Dabei steht die individuelle Begleitung eines Kindes oder Jugendlichen im Mittelpunkt, während die Familie als wichtiger Bezugspunkt erhalten bleibt.

Erziehungsbeistandschaft Einzelhilfe Zur passenden Seite

Ambulant § 31 SGB VIII

§ 31 SGB VIII ist die Rechtsgrundlage der sozialpädagogischen Familienhilfe. Die Unterstützung ist alltagsnah, aufsuchend und darauf ausgerichtet, Familien im eigenen Lebensumfeld zu stärken.

SPFH Familienhilfe Zur passenden Seite

Kita & Schule § 35a SGB VIII

§ 35a SGB VIII betrifft Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung. In der Praxis ist das oft relevant bei Schulbegleitung, Teilhabe und individueller Unterstützung im Alltag.

Eingliederungshilfe Schulbegleitung Seelische Behinderung Zur passenden Seite

Ambulant § 41 SGB VIII

§ 41 SGB VIII ermöglicht Hilfen für junge Volljährige. Die Unterstützung kann weitergeführt oder neu gewährt werden, wenn ein junger Mensch beim Übergang in ein selbstständiges Leben noch Begleitung braucht.

Junge Volljährige Verselbstständigung Zur passenden Seite

T

Kita & Schule Teilhabe

Teilhabe bedeutet, gleichberechtigt an Bildung, Freizeit, Beziehungen und gesellschaftlichem Leben teilnehmen zu können. Unterstützungsleistungen sollen genau dort ansetzen, wo Barrieren oder Benachteiligungen bestehen.

Inklusion Assistenz Zur passenden Seite

Traumasensibilität

Traumasensibles Arbeiten bedeutet, Belastungserfahrungen mitzudenken und in der Begleitung besonders auf Sicherheit, Stabilisierung, Verlässlichkeit und Ressourcen zu achten.

Traumapädagogik Stabilisierung Zur passenden Seite

Kita & Schule Teilhabeassistenz

Teilhabeassistenz unterstützt Kinder und Jugendliche dabei, am Alltag in Kita, Schule oder weiteren Lebensbereichen besser teilzunehmen. Ziel ist nicht Abhängigkeit, sondern mehr Selbstständigkeit und Beteiligung.

Schulbegleitung Assistenz Teilhabe Zur passenden Seite

V

Ambulant Verselbstständigung

Verselbstständigung meint den Übergang in ein eigenständiges Leben. Dazu gehören Wohnen, Finanzen, Ausbildung, Tagesstruktur, Behördenkontakte und die Fähigkeit, den Alltag Schritt für Schritt selbst zu organisieren.

Junge Volljährige Übergänge Zur passenden Seite

W

Stationär Wohngruppe

Eine Wohngruppe ist ein stationäres Setting, in dem Kinder oder Jugendliche gemeinsam leben und pädagogisch begleitet werden. Sie bietet Schutz, Struktur, Beziehung und Entwicklungsräume im Alltag.

Heimerziehung Stationäre Hilfen Zur passenden Seite

Z

Zuständigkeit

Je nach Hilfe ist ein anderer Träger zuständig – etwa das Jugendamt oder die Eingliederungshilfe. Gerade bei Schulbegleitung, § 35a oder Teilhabeleistungen lohnt sich eine frühe Klärung, damit Anträge und Wege besser passen.

Kostenträger Bewilligung Leistungsträger Zur passenden Seite

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