JHB · Jugendhilfe & Beratung

Glossar für Jugendhilfe & Teilhabe

Im JHB-Glossar findest du verständliche Erklärungen zu wichtigen Begriffen aus Jugendhilfe, Familienhilfe, Schulbegleitung, Eingliederungshilfe, Hilfeplanung, Kinderschutz und stationären Hilfen – kurz, klar und verständlich erklärt.

A

Antrag

Ein Antrag ist der offizielle Start, wenn eine Hilfe beantragt werden soll. Je nach Hilfe läuft er über das Jugendamt oder den zuständigen Leistungsträger. Wir unterstützen dich dabei, Zuständigkeiten, Unterlagen und nächste Schritte zu klären.

Hilfeantrag Bewilligung Unterlagen Antrag stellen Hilfe beantragen Wie beantrage ich Hilfe? Bewilligung beantragen Unterlagen Antrag Zur passenden Seite

Ambulant Ambulante Hilfen

Ambulante Hilfen begleiten Kinder, Jugendliche und Familien in ihrem Alltag. Die Unterstützung findet meist im häuslichen Umfeld, im Sozialraum oder in ergänzenden Gesprächen statt und soll Stabilität, Orientierung und Entwicklung fördern.

Hilfe zur Erziehung Alltagsbegleitung ambulant ambulante Jugendhilfe ambulante Unterstützung Hilfen zu Hause aufsuchende Hilfe ambulante Hilfen Berlin Brandenburg Zur passenden Seite

ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst)

Der Allgemeine Soziale Dienst ist oft die erste Anlaufstelle im Jugendamt. Dort wird gemeinsam geklärt, welche Hilfe passend sein kann und wie das weitere Vorgehen aussieht.

Jugendamt Bezirkssozialdienst ASD Allgemeiner Sozialer Dienst Sozialer Dienst Jugendamt Jugendamt Sozialdienst RSD BSD Zur passenden Seite

Ambulant Ambulante Hilfen zur Erziehung

Ambulante Hilfen zur Erziehung sind Unterstützungsangebote nach SGB VIII, die Kinder, Jugendliche und Familien im Alltag begleiten, ohne dass junge Menschen außerhalb der Familie leben müssen. Dazu können Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft, soziale Gruppenarbeit oder intensive Einzelbetreuung gehören.

HzE SGB VIII Familienhilfe ambulante HzE ambulante Hilfe zur Erziehung Hilfe zuhause Familienhilfe Erziehungsbeistandschaft ambulante Jugendhilfe Zur passenden Seite

Antrag auf Hilfe zur Erziehung

Ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung ist der formelle Schritt, damit das Jugendamt einen Hilfebedarf prüfen kann. Im Anschluss werden die Situation, passende Hilfeformen und mögliche Ziele meist gemeinsam im Hilfeplanverfahren geklärt.

Jugendamt HzE Hilfeplan HzE Antrag Hilfe zur Erziehung beantragen Antrag Jugendamt Hilfe beantragen Jugendamt

Stationär Ankerplatz

Ankerplatz ist eine stationäre Wohngruppe der JHB in Eberswalde. Im Mittelpunkt stehen Schutz, Alltagstruktur, Beziehung und pädagogische Begleitung für junge Menschen, die einen verlässlichen Lebensort brauchen.

Wohngruppe Ankerplatz Stationäre Hilfen Eberswalde Heimerziehung Stephanie Augustin Zur passenden Seite

B

Ambulant Begleiteter Umgang

Beim begleiteten Umgang werden Kontakte zwischen Kind und umgangsberechtigtem Elternteil fachlich begleitet. Das schafft einen sicheren Rahmen, unterstützt das Kindeswohl und hilft, Übergaben sowie Kontakte verlässlich zu gestalten.

Umgang Umgangskontakte Umgang begleiten Umgangskontakt Umgangsbegleitung begleitete Übergabe Kontakt zum Elternteil Zur passenden Seite

Bezirkssozialdienst (BSD)

Der Bezirkssozialdienst ist in vielen Regionen die sozialpädagogische Anlaufstelle im Jugendamt. Dort werden Beratungen geführt, Hilfebedarfe eingeschätzt und mögliche Hilfen zur Erziehung vorbereitet.

Jugendamt ASD RSD BSD Bezirkssozialdienst Sozialdienst Jugendamt Zur passenden Seite

C

Care Leaver

Care Leaver sind junge Menschen, die aus stationären Hilfen oder Pflegeverhältnissen in ein eigenständiges Leben übergehen. Häufig geht es dann um Wohnen, Ausbildung, Finanzen, Anträge und verlässliche Begleitung im Alltag.

Verselbstständigung Übergänge Careleaver nach der Wohngruppe Übergang aus stationärer Hilfe selbstständig nach Jugendhilfe Zur passenden Seite

Clearing

Clearing bedeutet, eine Situation zunächst strukturiert zu klären: Was ist gerade belastend, welche Ziele sind wichtig und welche Hilfe kann passend sein? Dadurch entsteht eine gute Grundlage für die nächsten Schritte.

Abklärung Einschätzung Erstklärung welche Hilfe passt Hilfebedarf klären Zur passenden Seite

E

Kita & Schule Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe unterstützt Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder drohender Behinderung dabei, besser am Alltag teilzuhaben. Je nach Fall geht es um Schule, Kita, soziale Teilhabe oder individuelle Assistenz.

Teilhabe Assistenz SGB IX Eingliederung Teilhabeleistung Teilhabehilfe Assistenzleistung Behinderung drohende Behinderung

Ambulant Erziehungsbeistandschaft

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Hilfe für Kinder und Jugendliche. Im Mittelpunkt steht die individuelle Begleitung eines jungen Menschen, zum Beispiel bei Konflikten, Belastungen, Schule oder persönlichen Entwicklungsschritten.

§ 30 SGB VIII Einzelhilfe Erziehungsbeistand §30 § 30 30 SGB VIII Einzelhilfe Jugendliche Jugendlichenhilfe Zur passenden Seite

F

Ambulant Familienhilfe (SPFH)

Sozialpädagogische Familienhilfe, oft SPFH genannt, ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung nach § 31 SGB VIII. Sie unterstützt Familien alltagsnah, aufsuchend und über einen längeren Zeitraum – zum Beispiel bei Erziehung, Struktur, Krisen und der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.

SPFH Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII Familienhilfe §31 § 31 31 SGB VIII Familienhilfe Berlin Familienhilfe Brandenburg Hilfe für Familien

Freier Träger der Jugendhilfe

Ein freier Träger der Jugendhilfe ist nicht das Jugendamt, sondern setzt Hilfen praktisch um – zum Beispiel ambulante Hilfen, Schulbegleitung oder stationäre Hilfen. Wir arbeiten dabei mit Jugendämtern, Familien und weiteren Beteiligten zusammen.

Träger Jugendhilfe-Träger SGB VIII freier Träger freie Träger unabhängiger Träger Zur passenden Seite

G

Stationär Gleis 7

Gleis 7 ist eine stationäre Wohngruppe der JHB in Eberswalde. Der Name passt zum Standort am Bahnhof und steht für Begleitung, Orientierung und neue Entwicklungsperspektiven im Alltag.

Wohngruppe Gleis 7 Stationäre Hilfen Eberswalde Heimerziehung Stephanie Augustin Zur passenden Seite

H

Ambulant Hilfe für junge Volljährige

Diese Hilfe richtet sich an junge Volljährige, die beim Übergang in ein eigenständiges Leben noch Unterstützung brauchen. Themen sind häufig Wohnen, Ausbildung, Behörden, Finanzen, Alltagsstruktur und Verselbstständigung.

§ 41 SGB VIII Verselbstständigung junge Volljährige §41 § 41 41 SGB VIII Hilfe ab 18 Care Leaver betreutes selbstständig werden

Hilfeplan / Hilfeplangespräch

Im Hilfeplan werden Ziele, Aufgaben, Zuständigkeiten und der Umfang einer Hilfe gemeinsam festgelegt. Hilfeplangespräche dienen dazu, den Verlauf regelmäßig zu überprüfen und die Unterstützung bei Bedarf anzupassen.

Hilfeplanung Jugendamt Hilfeplan Hilfeplangespräch HPG Ziele der Hilfe Hilfe überprüfen Zur passenden Seite

Hilfe zur Erziehung (HzE)

Hilfe zur Erziehung, kurz HzE, ist der Oberbegriff für verschiedene Unterstützungsformen nach § 27 ff. SGB VIII. Dazu gehören ambulante Hilfen wie Familienhilfe oder Erziehungsbeistandschaft ebenso wie stationäre Angebote, wenn ein junger Mensch einen betreuten Lebensort braucht.

HzE SGB VIII Jugendhilfe Hilfe zur Erziehung hze erklärt was ist hze Hilfe zur Erziehung erklärt §27 § 27 27 SGB VIII HzE Berlin HzE Brandenburg

Stationär Heimerziehung

Heimerziehung ist eine stationäre Hilfeform, bei der junge Menschen in einer Wohngruppe oder Einrichtung leben. Ziel ist es, Schutz, Struktur, pädagogische Begleitung und neue Entwicklungsperspektiven zu bieten.

Wohngruppe Stationäre Jugendhilfe §34 § 34 34 SGB VIII stationäre Hilfe stationaere Hilfe betreute Wohnform Heimunterbringung Zur passenden Seite

Hilfeplanverfahren

Das Hilfeplanverfahren ist der strukturierte Prozess, in dem Ziele, Aufgaben, Beteiligte und der Umfang einer Hilfe festgelegt und regelmäßig überprüft werden. Es verbindet fachliche Einschätzung, Beteiligung und konkrete Planung.

Hilfeplan Jugendamt Ziele Hilfeplanverfahren Hilfeplanung Hilfeplangespräch HPG Ziele festlegen Zur passenden Seite

I

Kita & Schule Inklusion

Inklusion bedeutet, dass Kinder und Jugendliche unabhängig von Unterstützungsbedarf am Alltag in Kita, Schule und Gesellschaft teilhaben können. Barrieren sollen abgebaut und individuelle Möglichkeiten gestärkt werden.

Teilhabe Beteiligung inklusive Hilfe Barrieren abbauen Inklusion Schule Inklusion Kita Zur passenden Seite

Kita & Schule Integrationshilfe (§ 35a SGB VIII)

Mit Integrationshilfe ist häufig Unterstützung für Kinder und Jugendliche gemeint, die wegen einer seelischen Behinderung oder einer drohenden seelischen Behinderung Hilfe im Alltag oder in der Schule benötigen. In der Praxis zeigt sich das oft als Schulbegleitung oder Assistenzleistung.

§ 35a Schulbegleitung Seelische Behinderung Integrationshilfe §35a 35a SGB VIII Schulbegleitung 35a Teilhabe Schule Zur passenden Seite

Ambulant Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE)

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ist eine besonders individuelle Hilfeform für junge Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf. Sie ist keine stationäre Hilfe, sondern eine flexible, eng begleitende ambulante Unterstützung.

§ 35 SGB VIII Einzelbetreuung ambulant ISE intensive Einzelbetreuung §35 § 35 35 SGB VIII Zur passenden Seite

J

Jugendamt

Das Jugendamt ist der öffentliche Träger der Jugendhilfe. Es berät, prüft Hilfebedarfe, plant Hilfen gemeinsam mit den Beteiligten und entscheidet – je nach Hilfe – über Bewilligung und Rahmenbedingungen. Die JHB ist nicht das Jugendamt, sondern ein freier Träger.

ASD Öffentlicher Träger RSD BSD oeffentlicher Traeger Hilfe bewilligen Zuständiges Jugendamt Zur passenden Seite

Jugendhilfe

Jugendhilfe umfasst Beratung, Begleitung und Hilfen für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Familien. Ziel ist es, Entwicklung zu fördern, Krisen zu stabilisieren und Teilhabe zu ermöglichen.

Kinder- und Jugendhilfe SGB VIII Hilfen für Familien Hilfen für Jugendliche Jugendhilfe einfach erklärt Zur passenden Seite

Jugendhilfe-Träger

Ein Jugendhilfe-Träger organisiert oder erbringt Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Familien, junge Menschen und Jugendämter achten dabei besonders auf Erreichbarkeit, Fachlichkeit, klare Zuständigkeiten und passende Angebote vor Ort.

Träger der Jugendhilfe Freier Träger Träger Jugendhilfe JHB Träger Einrichtung Jugendhilfe Zur passenden Seite

JHB und Jugendamt

Die JHB ist kein Jugendamt. Wir sind ein freier Träger der Jugendhilfe und führen Hilfen praktisch durch, wenn sie passend abgestimmt oder bewilligt sind. Das Jugendamt bleibt häufig für Beratung, Hilfeplanung und Bewilligung zuständig.

Ist JHB das Jugendamt? JHB kein Jugendamt freier Träger öffentlicher Träger Jugendamt oder JHB jhb das jugendamt JHB ist nicht das Jugendamt Unterschied JHB Jugendamt Zur passenden Seite

K

Kita & Schule Kita- & Schulbegleitung

Kita- und Schulbegleitung unterstützt Kinder und Jugendliche dabei, ihren Alltag in Kita oder Schule möglichst selbstständig zu bewältigen. Es geht um Struktur, Orientierung, Kommunikation, Sicherheit und Teilhabe im Bildungsalltag – immer passend zum individuellen Bedarf.

Schulbegleitung Kita-Begleitung Teilhabeassistenz Kitabegleitung Schulassistenz Schulbegleiter Integrationshilfe Schule Begleitung Kita Zur passenden Seite

Kinderschutz

Kinderschutz umfasst alle Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen schützen sollen. Dazu gehören klare Meldewege, fachliche Einschätzungen, Schutzkonzepte und ein verbindliches Handeln bei Verdachtsmomenten.

Schutzkonzept Gefährdung Kindeswohl Kindeswohlgefährdung Schutzauftrag §8a § 8a 8a SGB VIII Gefährdung einschätzen Zur passenden Seite

Kita & Schule Kitabegleitung

Kitabegleitung unterstützt Kinder im Kita-Alltag, wenn sie zusätzliche Orientierung, Struktur, Kommunikation oder Assistenz brauchen. Ziel ist Teilhabe im Gruppenalltag und eine möglichst gute Entwicklung im vertrauten Umfeld.

Kita-Begleitung Teilhabe Assistenz Kita Begleitung Assistenz Kita Teilhabe Kita Integrationshilfe Kita Zur passenden Seite

Kostenübernahme

Kostenübernahme bedeutet, dass ein zuständiger Leistungsträger die Kosten einer Hilfe bewilligt. Je nach Hilfe kann das zum Beispiel das Jugendamt oder ein anderer Träger der Eingliederungshilfe sein.

Kosten wer bezahlt die Hilfe Kostenträger Leistungsträger Bewilligung Zur passenden Seite

L

Leistungsträger

Leistungsträger sind die Stellen, die über Hilfen, Kosten und Zuständigkeiten entscheiden. Je nach Fall kann das zum Beispiel das Jugendamt oder die Eingliederungshilfe sein.

Kostenträger Zuständigkeit wer zahlt Kostenübernahme Bewilligung Zur passenden Seite

M

Migration Migration & Integration

Hier geht es um Orientierung, Ankommen, Sprache, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Unterstützung soll kultursensibel, verständlich und an den konkreten Lebenslagen der Menschen ausgerichtet sein.

Migrationsberatung Teilhabe Migration Integration Ankommen Sprache Teilhabe Migration Zur passenden Seite

O

Öffentlicher Träger der Jugendhilfe

Öffentliche Träger der Jugendhilfe sind in der Regel die Jugendämter. Sie beraten, prüfen Hilfebedarfe, verantworten Hilfeplanung und entscheiden über die Bewilligung vieler Hilfen nach dem SGB VIII.

Jugendamt Hilfeplanung SGB VIII öffentlicher Träger oeffentlicher Traeger Amt Bewilligung Jugendhilfe Zur passenden Seite

R

Regionaler Sozialer Dienst (RSD)

Der Regionale Soziale Dienst ist in vielen Jugendämtern für Beratung, Kinderschutz, Hilfen zur Erziehung und die Hilfeplanung zuständig. Die genaue Bezeichnung kann je nach Landkreis oder Bezirk unterschiedlich sein.

Jugendamt ASD BSD RSD Regionaler Sozialdienst Jugendamt Sozialdienst Zur passenden Seite

S

Kita & Schule Schulbegleitung

Schulbegleitung ist eine Form der Assistenz im schulischen Alltag. Sie hilft dabei, Barrieren abzubauen und Teilhabe zu sichern – zum Beispiel im Unterricht, in Pausen, bei Übergängen oder in sozialen Situationen.

Schulassistenz Integrationshilfe Schulbegleiter Integrationshilfe Schule Teilhabeassistenz Schule Assistenz im Unterricht Begleitung Schule Zur passenden Seite

Ambulant Soziale Gruppenarbeit

Soziale Gruppenarbeit fördert soziale Kompetenzen, Selbstwahrnehmung, Konfliktfähigkeit und alltagspraktische Fähigkeiten in einem pädagogisch begleiteten Gruppensetting. Sie ist eine Hilfeform nach § 29 SGB VIII.

§ 29 SGB VIII Gruppenpädagogik Gruppenarbeit soziale Gruppe §29 § 29 29 SGB VIII Zur passenden Seite

Stationär Stationäre Hilfen

Stationäre Hilfen bieten Kindern und Jugendlichen einen verlässlichen Lebensort mit Struktur, Beziehung und pädagogischer Begleitung. Dazu zählen zum Beispiel Wohngruppen, Heimerziehung und betreute Wohnformen – bei uns unter anderem die Wohngruppen Ankerplatz und Gleis 7.

Stationäre Jugendhilfe Wohngruppe stationär stationaer Ankerplatz Gleis 7 Eberswalde Wohngruppe stationäre Hilfen Eberswalde Zur passenden Seite

§ 27 SGB VIII

§ 27 SGB VIII beschreibt den Anspruch auf Hilfe zur Erziehung. Er ist die gesetzliche Grundlage dafür, dass Familien, Kinder und Jugendliche bei entsprechendem Bedarf passende Hilfen erhalten können.

Hilfe zur Erziehung Anspruch SGB VIII Paragraph 27 Paragraf 27 27 SGB VIII Anspruch Hilfe zur Erziehung HzE Grundlage Zur passenden Seite

Ambulant § 29 SGB VIII

§ 29 SGB VIII ist die gesetzliche Grundlage der sozialen Gruppenarbeit. Die Hilfe soll junge Menschen in ihrer sozialen Entwicklung stärken und sie im Umgang mit Alltag, Konflikten und Gruppenprozessen unterstützen.

Soziale Gruppenarbeit SGB VIII Paragraph 29 Paragraf 29 29 SGB VIII Zur passenden Seite

Ambulant § 30 SGB VIII

§ 30 SGB VIII regelt die Erziehungsbeistandschaft. Dabei steht die individuelle Begleitung eines Kindes oder Jugendlichen im Mittelpunkt, während die Familie als wichtiger Bezugspunkt erhalten bleibt.

Erziehungsbeistandschaft Einzelhilfe Paragraph 30 Paragraf 30 30 SGB VIII Zur passenden Seite

Ambulant § 31 SGB VIII

§ 31 SGB VIII ist die Rechtsgrundlage der sozialpädagogischen Familienhilfe. Die Unterstützung ist alltagsnah, aufsuchend und darauf ausgerichtet, Familien im eigenen Lebensumfeld zu stärken.

SPFH Familienhilfe Paragraph 31 Paragraf 31 31 SGB VIII SPFH Rechtsgrundlage Familienhilfe Rechtsgrundlage Zur passenden Seite

Kita & Schule § 35a SGB VIII

§ 35a SGB VIII betrifft Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung. In der Praxis ist das oft relevant bei Schulbegleitung, Teilhabe und individueller Unterstützung im Alltag.

Eingliederungshilfe Schulbegleitung Seelische Behinderung Paragraph 35a Paragraf 35a 35a SGB VIII Eingliederungshilfe Kinder Jugendliche Zur passenden Seite

Ambulant § 41 SGB VIII

§ 41 SGB VIII ermöglicht Hilfen für junge Volljährige. Die Unterstützung kann weitergeführt oder neu gewährt werden, wenn ein junger Mensch beim Übergang in ein selbstständiges Leben noch Begleitung braucht.

Junge Volljährige Verselbstständigung Paragraph 41 Paragraf 41 41 SGB VIII Hilfe ab 18 Zur passenden Seite

Kita & Schule Schulassistenz

Schulassistenz wird häufig ähnlich wie Schulbegleitung verwendet. Gemeint ist eine individuelle Unterstützung im Schulalltag, damit Kinder und Jugendliche besser teilnehmen, Übergänge bewältigen und Barrieren reduzieren können.

Schulbegleitung Teilhabeassistenz Schulassistenz Schulbegleiter Assistenz Schule Teilhabeassistenz Schule Zur passenden Seite

Schutzauftrag (§ 8a SGB VIII)

Der Schutzauftrag beschreibt das verbindliche Vorgehen bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung. Fachkräfte müssen Risiken einschätzen, Schutzmaßnahmen prüfen und bei Bedarf das Jugendamt einbeziehen.

Kinderschutz § 8a Kindeswohl Schutzauftrag §8a 8a SGB VIII Kindeswohlgefährdung Kinderschutzverfahren Zur passenden Seite

Ambulant Selbstzahler

Selbstzahler nutzen Beratung oder Unterstützung unabhängig von einer Bewilligung durch Jugendamt oder Leistungsträger. Das kann sinnvoll sein, wenn kurzfristig Orientierung, Entlastung oder eine fachliche Einschätzung gebraucht wird.

Beratung Privat zahlen Hilfe ohne Jugendamt Selbstzahlung Beratung ohne Bewilligung Unterstützung kurzfristig Zur passenden Seite

Ambulant Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Familien über einen längeren Zeitraum im eigenen Alltag. Typische Themen sind Erziehungsfragen, Tagesstruktur, Konflikte, Überforderung, Zusammenarbeit mit Schule oder Kita und die Abstimmung mit dem Jugendamt.

Familienhilfe § 31 SGB VIII SPFH Sozialpädagogische Familienhilfe §31 § 31 31 SGB VIII aufsuchende Familienhilfe Zur passenden Seite

Sozialraum

Mit Sozialraum ist das Lebensumfeld eines Menschen gemeint: Familie, Nachbarschaft, Kita, Schule, Freizeit, Freundschaften und erreichbare Unterstützungsangebote. Jugendhilfe bezieht diesen Alltag bewusst mit ein.

Lebensumfeld Ressourcen Alltag Nachbarschaft soziales Umfeld Zur passenden Seite

Stationär Stationäre Jugendhilfe

Stationäre Jugendhilfe bietet Kindern und Jugendlichen einen verlässlichen Lebensort außerhalb des Elternhauses. Wichtig sind Schutz, Beziehung, klare Tagesstruktur, pädagogische Begleitung und Perspektiven für die weitere Entwicklung.

Heimerziehung Wohngruppe § 34 SGB VIII stationäre Hilfe stationaere Hilfe §34 § 34 Ankerplatz Gleis 7 Zur passenden Seite

§ 8a SGB VIII

§ 8a SGB VIII regelt den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Fachkräfte müssen Hinweise ernst nehmen, fachlich einschätzen und geeignete Schritte zum Schutz des Kindes einleiten.

Kinderschutz Schutzauftrag Paragraph 8a Paragraf 8a 8a SGB VIII Zur passenden Seite

Stationär § 34 SGB VIII

§ 34 SGB VIII ist die gesetzliche Grundlage für Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen. Die Hilfe bietet jungen Menschen einen betreuten Lebensort, wenn Unterstützung im Elternhaus nicht ausreicht.

Heimerziehung Stationäre Hilfen Paragraph 34 Paragraf 34 34 SGB VIII Wohngruppe Zur passenden Seite

Ambulant § 35 SGB VIII

§ 35 SGB VIII beschreibt intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Die Hilfe richtet sich an junge Menschen, die eine besonders individuelle und flexible Begleitung benötigen.

ISE Einzelbetreuung Paragraph 35 Paragraf 35 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Zur passenden Seite

T

Kita & Schule Teilhabe

Teilhabe bedeutet, gleichberechtigt an Bildung, Freizeit, Beziehungen und gesellschaftlichem Leben teilnehmen zu können. Unterstützungsleistungen sollen genau dort ansetzen, wo Barrieren oder Benachteiligungen bestehen.

Inklusion Assistenz teilhaben Partizipation gleichberechtigte Teilnahme Barrieren Zur passenden Seite

Traumasensibilität

Traumasensibles Arbeiten bedeutet, Belastungserfahrungen mitzudenken und in der Begleitung besonders auf Sicherheit, Stabilisierung, Verlässlichkeit und Ressourcen zu achten.

Traumapädagogik Stabilisierung traumasensibel Sicherheit Ressourcenorientierung Zur passenden Seite

Kita & Schule Teilhabeassistenz

Teilhabeassistenz unterstützt Kinder und Jugendliche dabei, am Alltag in Kita, Schule oder weiteren Lebensbereichen besser teilzunehmen. Ziel ist nicht Abhängigkeit, sondern mehr Selbstständigkeit und Beteiligung.

Schulbegleitung Assistenz Teilhabe Schulassistenz Kita Assistenz Teilhabe im Alltag Zur passenden Seite

Träger der Jugendhilfe

Träger der Jugendhilfe sind Organisationen, die Angebote für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Familien verantworten oder durchführen. Dazu gehören öffentliche Träger wie Jugendämter und freie Träger wie soziale Einrichtungen.

Freier Träger Jugendamt Jugendhilfe-Träger öffentlicher Träger JHB Träger Träger einfach erklärt Zur passenden Seite

V

Ambulant Verselbstständigung

Verselbstständigung meint den Übergang in ein eigenständiges Leben. Dazu gehören Wohnen, Finanzen, Ausbildung, Tagesstruktur, Behördenkontakte und die Fähigkeit, den Alltag Schritt für Schritt selbst zu organisieren.

Junge Volljährige Übergänge selbstständig werden Übergang ins eigene Leben Auszug Wohnen Finanzen Ausbildung Care Leaver Zur passenden Seite

W

Stationär Wohngruppe

Eine Wohngruppe ist ein stationäres Setting, in dem Kinder oder Jugendliche gemeinsam leben und pädagogisch begleitet werden. Sie bietet Schutz, Struktur, Beziehung und Entwicklungsräume im Alltag, wenn Unterstützung im bisherigen Lebensumfeld nicht ausreicht.

Heimerziehung Stationäre Hilfen stationäre Wohngruppe Wohngruppe Eberswalde Ankerplatz Gleis 7 betreuter Lebensort Zur passenden Seite

Wunsch- und Wahlrecht (§ 5 SGB VIII)

Das Wunsch- und Wahlrecht bedeutet, dass Leistungsberechtigte Wünsche zur Gestaltung der Hilfe und zur Auswahl eines geeigneten Trägers äußern dürfen. Der Wunsch wird fachlich geprüft; Eignung, Zuständigkeit, Kapazität und Kosten können dabei eine Rolle spielen.

§ 5 SGB VIII Trägerwunsch Träger wählen Wunschrecht Wahlrecht Jugendamt Zur passenden Seite

Z

Zuständigkeit

Je nach Hilfe ist ein anderer Träger zuständig – etwa das Jugendamt oder die Eingliederungshilfe. Gerade bei Schulbegleitung, § 35a oder Teilhabeleistungen lohnt sich eine frühe Klärung, damit Anträge und Wege besser passen.

Kostenträger Bewilligung Leistungsträger zuständig wer ist zuständig welches Amt Jugendamt oder Eingliederungshilfe Zur passenden Seite

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