Familienhilfe ist eine Hilfe zur Erziehung und wird im Jugendhilfesystem geplant.
Kosten verständlich erklärt
Was kostet Familienhilfe – und wer bezahlt die Hilfe?
Wer Familienhilfe braucht, fragt oft zuerst nach den Kosten. Wir erklären, wie eine bewilligte Sozialpädagogische Familienhilfe finanziert wird und was davon zu einem Selbstzahler-Angebot zu unterscheiden ist.
Für eine konkrete Entscheidung ist immer die einzelne Hilfe maßgeblich. Hier erklären wir die üblichen Zusammenhänge verständlich und ohne juristische Umwege.
Die Kostenbeitragsregeln des SGB VIII erfassen bestimmte andere Leistungen, nicht die ambulante SPFH nach § 31.
Frei gebuchte Beratung außerhalb einer bewilligten Jugendhilfeleistung hat eine andere Kostenlogik.
Kurz eingeordnet
Bei bewilligter SPFH keine private JHB-Rechnung für die Hilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung. Wird sie vom zuständigen Jugendamt bewilligt und beauftragt, wird die Leistung im Jugendhilfesystem finanziert.
SPFH nach § 31 SGB VIII
Bedarf, Hilfeart und Umfang werden mit dem Jugendamt geklärt. Die Familie bucht die bewilligte Hilfe nicht wie eine private Dienstleistung bei JHB.
Selbstzahler-Angebot
Eine freiwillig gebuchte Beratung außerhalb einer bewilligten Jugendhilfeleistung ist ein separates Angebot mit eigener Kostenvereinbarung.
Die rechtliche Einordnung
Warum die Kostenfrage bei SPFH anders ist
§ 91 SGB VIII nennt die Leistungen, zu denen Kostenbeiträge erhoben werden. Die Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 gehört nicht zu den dort aufgeführten ambulanten Hilfen.
Familienhilfe ist ambulant
Die Hilfe begleitet Familien in Erziehungsaufgaben, Alltagsproblemen, Konflikten und im Kontakt mit Ämtern und Institutionen.
Kostenbeiträge sind gesetzlich geregelt
Das SGB VIII zählt bestimmte voll- und teilstationäre Leistungen auf. Ambulante SPFH nach § 31 wird dort nicht genannt.
Andere Leistungen getrennt prüfen
Bei anderen Jugendhilfeleistungen oder ergänzenden Angeboten können andere Regeln gelten. Maßgeblich ist die konkrete Leistung.
Im Zweifel nachfragen
Das zuständige Jugendamt kann verbindlich erklären, welche Finanzierung oder Kostenregel im konkreten Verfahren gilt.
Von der Anfrage zur Finanzierung
Wann wird geklärt, wer die Hilfe trägt?
Die Finanzierung ist Teil des formalen Weges und nicht etwas, das Familien am Ende überraschend mit JHB abrechnen.
Bedarf klären
Zuerst wird eingeordnet, ob und welche Jugendhilfeleistung erforderlich ist.
Hilfe planen
Art, Ziele und Umfang der Hilfe werden mit dem zuständigen Jugendamt abgestimmt.
Leistung beauftragen
Bei einer bewilligten SPFH erfolgt die Beauftragung im Rahmen der Jugendhilfe.
Begleitung umsetzen
Die Fachkraft arbeitet an den vereinbarten Zielen. Fragen zur Finanzierung werden getrennt vom pädagogischen Alltag geklärt.
Rechtsgrundlagen
Direkt im Gesetz nachlesen
Bei rechtlichen Fragen lohnt sich der Blick in die Originalquelle. Deshalb führen die Links direkt zu den amtlichen Gesetzestexten.
Häufige Fragen
Kurz und verständlich beantwortet
Die wichtigsten Fragen zu diesem Thema auf einen Blick.
Ist Sozialpädagogische Familienhilfe kostenlos?
Bei einer vom Jugendamt bewilligten Sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII wird die Hilfe im Jugendhilfesystem finanziert. § 31 ist nicht in den Kostenbeitragstatbeständen des § 91 SGB VIII aufgeführt. Für eine verbindliche Einordnung im Einzelfall ist das zuständige Jugendamt maßgeblich.
Bekomme ich von JHB eine Rechnung für bewilligte Familienhilfe?
Eine vom Jugendamt bewilligte und beauftragte SPFH wird nicht wie eine privat gebuchte Beratung zwischen Familie und JHB abgerechnet.
Was ist der Unterschied zu Selbstzahler-Beratung?
Selbstzahler-Beratung wird freiwillig und außerhalb einer bewilligten Jugendhilfeleistung gebucht. Dafür gelten eine eigene Vereinbarung und die dort genannten Kosten.
Können bei anderen Jugendhilfeleistungen Kostenbeiträge entstehen?
Ja. Das SGB VIII sieht für bestimmte voll- und teilstationäre Leistungen Kostenbeiträge vor. Deshalb muss immer die konkrete Hilfeart betrachtet werden.
Weitere Orientierung
Das Thema aus einem anderen Blickwinkel
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