Für wen ist der begleitete Umgang gedacht?
Der begleitete Umgang richtet sich an Familien, in denen Kontakte zwischen Kindern und einem Elternteil oder anderen wichtigen Bezugspersonen Unterstützung benötigen – etwa bei Konflikten, Unsicherheiten oder besonderen Belastungen.
Trennung & Streit
Wenn Übergaben oder Kontakte angespannt sind und ein geschützter Rahmen Entlastung bringen soll.
Kontaktaufbau nach Pause
Wenn nach längerer Zeit wieder Kontakte möglich werden und diese behutsam gestaltet werden sollen.
Konflikt- & Krisensituationen
Wenn das Vertrauen belastet ist, Vorwürfe im Raum stehen oder die Situation ohne Unterstützung zu riskant wäre.
Was wir im begleiteten Umgang anbieten
Wir gestalten Kontakte planbar, sicher und transparent – immer mit dem Blick auf das Kind und in enger Abstimmung mit dem Jugendamt.
Sicherer Rahmen
Wir organisieren und begleiten Kontakte in geeigneten Räumen oder im Sozialraum.
- Ruhige, kindgerechte Umgebung.
- Klare Regeln & Absprachen.
- Anwesenheit einer neutralen Fachkraft.
Moderation & Beratung
Wir unterstützen die Kommunikation zwischen Eltern und Kind sowie zwischen den Eltern.
- Moderation vor, während und nach Kontakten.
- Unterstützung bei Umgangsregelungen.
- Beratung zu Fragen rund um den Umgang.
Kooperation & Dokumentation
Wir arbeiten transparent mit Jugendamt und weiteren Beteiligten zusammen.
- Regelmäßiger Austausch mit dem Jugendamt.
- Dokumentation von Verlauf und Entwicklung.
- Einbezug weiterer Hilfen bei Bedarf.
Wie läuft der begleitete Umgang ab?
Der begleitete Umgang ist klar strukturiert – von der ersten Anfrage bis zur Auswertung. So behalten Kinder, Eltern und Jugendamt jederzeit den Überblick.
Erstes Gespräch & Klärung
Wir sprechen mit den Beteiligten über Ziele, Erwartungen und Rahmenbedingungen der Kontakte.
Hilfeplanung mit dem Jugendamt
Gemeinsam mit dem Jugendamt wird festgelegt, wie oft und in welchem Rahmen der begleitete Umgang stattfindet.
Planung der Termine
Wir vereinbaren Orte, Zeiten und Absprachen – kindgerecht und passend zu den Möglichkeiten der Familie.
Durchführung der Kontakte
Die Fachkraft ist während der Termine anwesend, unterstützt bei Übergaben und achtet auf einen sicheren Rahmen für das Kind.
Auswertung & nächste Schritte
In regelmäßigen Abständen werden Verlauf und Wirkung der Kontakte mit Jugendamt und Eltern besprochen – und weitere Schritte vereinbart.
Begleiteter Umgang in Brandenburg
Begleiteten Umgang und begleitende Beratung bieten wir in ausgewählten Regionen in Brandenburg an.
Regionale Anfragen sind unter anderem aus Barnim, Märkisch-Oderland, Uckermark, Prignitz und Oder-Spree möglich – jeweils in enger Abstimmung mit dem zuständigen Jugendamt und nach verfügbarer Kapazität.
Begleiteter Umgang in Brandenburg vor Ort
Über unsere Standortseiten gelangst du zu den regionalen Informationen in Brandenburg – für Barnim, Märkisch-Oderland, Uckermark, Prignitz und Oder-Spree. Die konkrete Umsetzung richtet sich nach Hilfeplanung, Bedarf und freier Kapazität.
Wähle den passenden Standort, um Ansprechpartner*innen, Kontaktwege und regionale Infos zum begleiteten Umgang vor Ort zu sehen.
Häufige Fragen zum begleiteten Umgang
Kurze Antworten auf Fragen, die Familien, junge Menschen und Fachkräfte häufig stellen.
Was bedeutet begleiteter Umgang?
Beim begleiteten Umgang finden Kontakte zwischen Kind und Bezugsperson in einem geschützten Rahmen statt. Eine neutrale Fachkraft begleitet die Situation, achtet auf klare Absprachen und behält das Wohl des Kindes im Blick.
Braucht es vor dem Start ein Gespräch?
Ja. Vor Beginn klären wir mit den Beteiligten die Ausgangssituation, Erwartungen, Regeln und Ziele. Das Kind wird altersgerecht einbezogen, damit der Rahmen verständlich und möglichst sicher ist.
Wie oft und wie lange finden Kontakte statt?
Häufigkeit und Dauer werden im Hilfeplan oder in Abstimmung mit dem Jugendamt festgelegt. Entscheidend sind die Situation des Kindes, die Ziele der Begleitung und die Vereinbarungen der Beteiligten.
Wer nimmt an den Terminen teil?
In der Regel nehmen das Kind, die umgangsberechtigte Person und eine Fachkraft teil. Je nach Situation können weitere Absprachen nötig sein, zum Beispiel zu Übergaben, Räumen oder begleitenden Gesprächen.
Wer trägt die Kosten für begleiteten Umgang?
Die Kosten werden in der Regel vom zuständigen Jugendamt getragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Zuständigkeit und Umfang werden vor Beginn geklärt.
Wo ist begleiteter Umgang in Brandenburg möglich?
Begleiteter Umgang kann in Brandenburg regional angefragt werden. Die konkrete Umsetzung prüfen wir nach Bedarf, Zuständigkeit, Ort und freier Kapazität.
Welche Brandenburger Regionen sind angebunden?
Anfragen zum begleiteten Umgang können je nach Bedarf und Kapazität unter anderem aus Barnim, Märkisch-Oderland, Uckermark, Prignitz und Oder-Spree geprüft werden.
Bereit, verlässlich zu planen?
Du möchtest wissen, ob begleiteter Umgang für deine Situation passend ist? Wir informieren dich zu Zuständigkeiten, Standorten und nächsten Schritten – auf Wunsch gemeinsam mit dem Jugendamt.

