Angebot nach § 18 SGB VIII · Begleiteter Umgang & Beratung

Begleiteter Umgangin Brandenburg

Sicher, kindgerecht und neutral begleitet

Wir unterstützen Kinder und Eltern in herausfordernden Situationen. Unsere Fachkräfte schaffen einen ruhigen, klar strukturierten Rahmen für Kontakte – neutral, verlässlich und mit Blick auf das Kindeswohl.

Für Familien in Brandenburg – in enger Abstimmung mit dem zuständigen Jugendamt.

Grundlage § 18 SGB VIII
Zielgruppe Kinder, Eltern & Bezugspersonen
Rahmen Neutral begleitete Umgangskontakte
Region Brandenburg

Für wen ist der begleitete Umgang gedacht?

Der begleitete Umgang richtet sich an Familien, in denen Kontakte zwischen Kindern und einem Elternteil oder anderen wichtigen Bezugspersonen Unterstützung benötigen – etwa bei Konflikten, Unsicherheiten oder besonderen Belastungen.

Trennung & Streit

Wenn Übergaben oder Kontakte angespannt sind und ein geschützter Rahmen Entlastung bringen soll.

Kontaktaufbau nach Pause

Wenn nach längerer Zeit wieder Kontakte möglich werden und diese behutsam gestaltet werden sollen.

Konflikt- & Krisensituationen

Wenn das Vertrauen belastet ist, Vorwürfe im Raum stehen oder die Situation ohne Unterstützung zu riskant wäre.

Was wir im begleiteten Umgang anbieten

Wir gestalten Kontakte planbar, sicher und transparent – immer mit dem Blick auf das Kind und in enger Abstimmung mit dem Jugendamt.

Sicherer Rahmen

Wir organisieren und begleiten Kontakte in geeigneten Räumen oder im Sozialraum.

  • Ruhige, kindgerechte Umgebung.
  • Klare Regeln & Absprachen.
  • Anwesenheit einer neutralen Fachkraft.

Moderation & Beratung

Wir unterstützen die Kommunikation zwischen Eltern und Kind sowie zwischen den Eltern.

  • Moderation vor, während und nach Kontakten.
  • Unterstützung bei Umgangsregelungen.
  • Beratung zu Fragen rund um den Umgang.

Kooperation & Dokumentation

Wir arbeiten transparent mit Jugendamt und weiteren Beteiligten zusammen.

  • Regelmäßiger Austausch mit dem Jugendamt.
  • Dokumentation von Verlauf und Entwicklung.
  • Einbezug weiterer Hilfen bei Bedarf.

Wie läuft der begleitete Umgang ab?

Der begleitete Umgang ist klar strukturiert – von der ersten Anfrage bis zur Auswertung. So behalten Kinder, Eltern und Jugendamt jederzeit den Überblick.

1

Erstes Gespräch & Klärung

Wir sprechen mit den Beteiligten über Ziele, Erwartungen und Rahmenbedingungen der Kontakte.

2

Hilfeplanung mit dem Jugendamt

Gemeinsam mit dem Jugendamt wird festgelegt, wie oft und in welchem Rahmen der begleitete Umgang stattfindet.

3

Planung der Termine

Wir vereinbaren Orte, Zeiten und Absprachen – kindgerecht und passend zu den Möglichkeiten der Familie.

4

Durchführung der Kontakte

Die Fachkraft ist während der Termine anwesend, unterstützt bei Übergaben und achtet auf einen sicheren Rahmen für das Kind.

5

Auswertung & nächste Schritte

In regelmäßigen Abständen werden Verlauf und Wirkung der Kontakte mit Jugendamt und Eltern besprochen – und weitere Schritte vereinbart.

Begleiteter Umgang in Brandenburg

Begleiteten Umgang und begleitende Beratung bieten wir in ausgewählten Regionen in Brandenburg an.

Regionale Anfragen sind unter anderem aus Barnim, Märkisch-Oderland, Uckermark, Prignitz und Oder-Spree möglich – jeweils in enger Abstimmung mit dem zuständigen Jugendamt und nach verfügbarer Kapazität.

Häufige Fragen zum begleiteten Umgang

Kurze Antworten auf Fragen, die Familien, junge Menschen und Fachkräfte häufig stellen.

Was bedeutet begleiteter Umgang?

Beim begleiteten Umgang finden Kontakte zwischen Kind und Bezugsperson in einem geschützten Rahmen statt. Eine neutrale Fachkraft begleitet die Situation, achtet auf klare Absprachen und behält das Wohl des Kindes im Blick.

Braucht es vor dem Start ein Gespräch?

Ja. Vor Beginn klären wir mit den Beteiligten die Ausgangssituation, Erwartungen, Regeln und Ziele. Das Kind wird altersgerecht einbezogen, damit der Rahmen verständlich und möglichst sicher ist.

Wie oft und wie lange finden Kontakte statt?

Häufigkeit und Dauer werden im Hilfeplan oder in Abstimmung mit dem Jugendamt festgelegt. Entscheidend sind die Situation des Kindes, die Ziele der Begleitung und die Vereinbarungen der Beteiligten.

Wer nimmt an den Terminen teil?

In der Regel nehmen das Kind, die umgangsberechtigte Person und eine Fachkraft teil. Je nach Situation können weitere Absprachen nötig sein, zum Beispiel zu Übergaben, Räumen oder begleitenden Gesprächen.

Wer trägt die Kosten für begleiteten Umgang?

Die Kosten werden in der Regel vom zuständigen Jugendamt getragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Zuständigkeit und Umfang werden vor Beginn geklärt.

Wo ist begleiteter Umgang in Brandenburg möglich?

Begleiteter Umgang kann in Brandenburg regional angefragt werden. Die konkrete Umsetzung prüfen wir nach Bedarf, Zuständigkeit, Ort und freier Kapazität.

Welche Brandenburger Regionen sind angebunden?

Anfragen zum begleiteten Umgang können je nach Bedarf und Kapazität unter anderem aus Barnim, Märkisch-Oderland, Uckermark, Prignitz und Oder-Spree geprüft werden.

Bereit, verlässlich zu planen?

Du möchtest wissen, ob begleiteter Umgang für deine Situation passend ist? Wir informieren dich zu Zuständigkeiten, Standorten und nächsten Schritten – auf Wunsch gemeinsam mit dem Jugendamt.