§ 30 SGB VIII · Erziehungsbeistandschaft

Erziehungsbeistandschaftin Brandenburg

Hilfe nach § 30 SGB VIII für Kinder, Jugendliche und Familien in Brandenburg – alltagsnah, verlässlich und in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.

Die Erziehungsbeistandschaft unterstützt Kinder und Jugendliche in belasteten Situationen – mit einem stabilen Gegenüber außerhalb der Familie. Gemeinsam schauen wir auf Schule, Freizeit, Familie und Alltag, stärken Ressourcen und entwickeln tragfähige Perspektiven.

Für junge Menschen in Brandenburg – in enger Abstimmung mit dem zuständigen Jugendamt.

Grundlage § 30 SGB VIII
Zielgruppe Kinder & Jugendliche
Fokus Entwicklung, Alltag & Familie
Region Brandenburg

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Im Kontaktfenster wählst du anschließend die passende Region aus. So erreicht deine Anfrage direkt das zuständige JHB-Team.

Für wen ist die Erziehungsbeistandschaft gedacht?

Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich an Kinder und Jugendliche, die Unterstützung bei der Bewältigung von Konflikten, Belastungen und Übergängen brauchen – mit dem Ziel, ihre Entwicklung zu sichern und den Verbleib in der Familie zu ermöglichen.

Konflikte & Spannungen

Wenn es zu Hause oder in der Schule immer wieder zu Streit, Rückzug oder Überforderung kommt und ein neutraler Gesprächspartner hilfreich ist.

Schule, Freizeit & Gruppe

Bei Schulschwierigkeiten, Mobbing, Orientierungslosigkeit oder Problemen in der Peergroup – wenn Alltagsanforderungen schwer zu bewältigen sind.

Übergänge & belastende Erfahrungen

Wenn Trennung, Verlust, Umzüge oder andere Krisen Spuren hinterlassen und Kinder oder Jugendliche Orientierung und Halt brauchen.

Was wir in der Erziehungsbeistandschaft anbieten

Der Erziehungsbeistand begleitet das Kind oder den Jugendlichen regelmäßig – mit Zeit zum Reden, Üben und Ausprobieren, im Alltag und in der Zusammenarbeit mit den Eltern.

Beziehungsarbeit & Entlastung

Ein verlässlicher Ansprechpartner außerhalb der Familie, der zuhört, übersetzt und stärkt.

  • Regelmäßige Einzeltreffen mit dem Kind oder Jugendlichen.
  • Ressourcenorientierter Blick auf Stärken und Interessen.
  • Unterstützung bei der Benennung von Gefühlen und Bedürfnissen.

Alltag & Handlungskompetenz

Unterstützung im Schulalltag, in der Freizeitgestaltung und in wichtigen Entscheidungssituationen.

  • Begleitung bei Schul- oder Ausbildungsthemen.
  • Förderung von Selbstorganisation und Alltagskompetenzen.
  • Erproben neuer Verhaltensweisen in geschütztem Rahmen.

Zusammenarbeit mit der Familie

Die Familie bleibt wichtiger Bezugspunkt – wir beziehen Eltern oder Sorgeberechtigte mit ein.

  • Absprachen mit Eltern über Ziele und Vorgehen.
  • Unterstützung bei der Kommunikation in der Familie.
  • Kooperation mit Jugendamt, Schule und weiteren Fachstellen.

Wie läuft eine Erziehungsbeistandschaft ab?

Die Hilfe ist klar strukturiert – vom Erstkontakt über die gemeinsame Zielvereinbarung bis zur Auswertung und Beendigung der Maßnahme.

1

Kontakt & Erstgespräche

Das Jugendamt, Eltern oder andere Fachstellen nehmen Kontakt auf. In ersten Gesprächen lernen wir Kind oder Jugendlichen kennen und klären Erwartungen.

2

Hilfeplanung mit dem Jugendamt

Im Hilfeplanverfahren werden Ziele, Inhalte und Umfang der Erziehungsbeistandschaft festgelegt – gemeinsam mit Familie, Kind/Jugendlichem und Jugendamt.

3

Regelmäßige Begleitung

Der Erziehungsbeistand trifft sich regelmäßig mit dem Kind oder Jugendlichen, arbeitet an vereinbarten Themen und begleitet im Alltag und bei Übergängen.

4

Eltern- und Fachgespräche

In Abständen finden Gespräche mit Eltern, Jugendamt und ggf. Schule oder anderen Stellen statt, um Entwicklungen zu besprechen und Absprachen anzupassen.

5

Auswertung & Abschluss

Zum Ende der Hilfe werden erreichte Ziele gewürdigt, weitere Unterstützungsbedarfe geklärt und gemeinsam entschieden, wie es weitergeht.

Ziele der Erziehungsbeistandschaft

Kinder und Jugendliche sollen befähigt werden, ihre Lebenssituation besser zu verstehen, eigene Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln und ihre Lebenswelt aktiv mitzugestalten. Gleichzeitig werden Familie und Umfeld so unterstützt, dass der Verbleib in der Herkunftsfamilie in der Regel möglich bleibt.

Arbeitsweise & Haltung

Wir arbeiten lebensweltorientiert, ressourcenorientiert und beteiligungsorientiert. Die Beziehung zwischen Erziehungsbeistand und Kind/Jugendlichem ist zentrales Arbeitsmedium – mit einem wertschätzenden, klaren und verlässlichen Rahmen.

Zusammenarbeit im Hilfesystem

Die Erziehungsbeistandschaft ist eng mit dem Hilfeplanverfahren des Jugendamtes verknüpft. Wir kooperieren mit Schule, Kita, Beratungsstellen und weiteren Angeboten – immer mit Blick auf das Kindeswohl und Transparenz gegenüber den Beteiligten.

Umfang & Dauer der Erziehungsbeistandschaft

Umfang und Dauer werden individuell mit dem Jugendamt vereinbart und regelmäßig überprüft.

Regelmäßige Kontakte

z. B. 1–2 Termine pro Woche

Feste Zeiten mit dem Erziehungsbeistand schaffen Verlässlichkeit und ermöglichen kontinuierliche Begleitung.

Flexible Gestaltung

An Alltag & Bedarf angepasst

Inhalte und Settings (Zuhause, im Sozialraum, in der Schule) werden an Themen, Alter und Situation des Kindes oder Jugendlichen angepasst.

Mittelfristige Hilfe

z. B. 6–24 Monate

Die Hilfe ist in der Regel auf einen mittelfristigen Zeitraum angelegt und kann bei Bedarf verlängert oder in andere Hilfen überführt werden.

Über Umfang und Dauer der Erziehungsbeistandschaft entscheidet das Jugendamt im Hilfeplanverfahren. Die Hilfe wird regelmäßig gemeinsam mit allen Beteiligten überprüft.

Erziehungsbeistandschaft in Brandenburg

Erziehungsbeistandschaft bieten wir in Brandenburg regional an – abhängig von Bedarf, Hilfeplanung und freien Kapazitäten.

Regionale Anfragen können unter anderem aus Barnim, Märkisch-Oderland, Uckermark, Prignitz und Oder-Spree gestellt werden. Die passende Ansprechperson findest du über die Standortseiten.

Häufige Fragen zur Erziehungsbeistandschaft

Kurze Antworten auf Fragen, die Familien, junge Menschen und Fachkräfte häufig stellen.

Was ist eine Erziehungsbeistandschaft?

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Hilfe nach § 30 SGB VIII. Sie unterstützt Kinder und Jugendliche dabei, persönliche Themen, Schule, Familie, Freundschaften und Alltag besser zu bewältigen.

Wer kann Erziehungsbeistandschaft bekommen?

Die Hilfe kann passend sein, wenn ein Kind oder Jugendlicher eine verlässliche Bezugsperson außerhalb der Familie braucht. Ob die Hilfe bewilligt wird, entscheidet das zuständige Jugendamt im Hilfeplanverfahren.

Wie wird die Hilfe beantragt?

Der Antrag wird beim Jugendamt gestellt. Dort wird gemeinsam mit Familie, Kind oder Jugendlichen und ggf. weiteren Beteiligten geklärt, welche Ziele verfolgt werden und ob die Hilfe geeignet ist.

Wer arbeitet mit meinem Kind?

Die Begleitung übernehmen pädagogische Fachkräfte. Wichtig sind Verlässlichkeit, Beziehung, klare Absprachen und eine Zusammenarbeit, die das Kind oder den Jugendlichen aktiv einbezieht.

Wer trägt die Kosten?

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, trägt in der Regel das zuständige Jugendamt die Kosten. Die genaue Ausgestaltung wird im Hilfeplan festgelegt.

Wo ist Erziehungsbeistandschaft in Brandenburg möglich?

Erziehungsbeistandschaft kann in Brandenburg regional angefragt werden. Wir prüfen den Einsatz nach Bedarf, Hilfeplanung, Ort und freier Kapazität.

Welche Regionen in Brandenburg sind angebunden?

Erziehungsbeistandschaft prüfen wir regional in Brandenburg – unter anderem in Barnim, Märkisch-Oderland, Uckermark, Prignitz und Oder-Spree.

Erziehungsbeistandschaft in Betracht ziehen?

Du überlegst, ob eine Erziehungsbeistandschaft für dein Kind, einen Jugendlichen oder eine von dir begleitete Familie passend sein könnte? Wir informieren zu Voraussetzungen, Abläufen und nächsten Schritten – auf Wunsch gemeinsam mit dem Jugendamt.