Für Jugendämter, ASD & RSD

Hilfen nach SGB VIII für Jugendämter in Berlin & Brandenburg

Die JHB unterstützt Jugendämter mit ambulanten und stationären Hilfen, klaren Zuständigkeiten, verlässlicher Kommunikation und fachlich nachvollziehbarer Dokumentation.

Ambulante Hilfen Stationäre Platzanfragen § 8a Kinderschutz Berichtswesen
Zusammenarbeit

Was Jugendämter von uns erwarten können

Eine gute Hilfe braucht nicht nur ein passendes Angebot, sondern auch klare Kommunikation, verlässliche Dokumentation und fachlich saubere Abstimmung im Hilfeverlauf.

Anfrageklärung

Schnell erfassen, ob die Hilfe passt

Wir prüfen regionale Zuständigkeit, Hilfeform, Kapazität und erste Rahmenbedingungen – damit Jugendämter zügig eine belastbare Rückmeldung erhalten.

Hilfeplanung

Ziele sauber übersetzen

Aus Hilfeplanzielen werden konkrete pädagogische Arbeitsschritte, Zuständigkeiten und nachvollziehbare Rückmeldewege.

Berichtswesen

Verlässlich dokumentieren

Zwischenstände, Entwicklungen und besondere Vorkommnisse werden strukturiert und terminsicher an die zuständigen Fachkräfte zurückgemeldet.

Kinderschutz

Risiken ernst nehmen

Kinderschutz ist verbindlicher Bestandteil unserer Arbeit – mit klaren Meldewegen, interner Beratung und enger Abstimmung mit dem Jugendamt.

Fachlichkeit & Struktur

Hilfen, die für die Fallsteuerung gut greifbar bleiben

Wir arbeiten ressourcenorientiert, systemisch und alltagsnah. Für Jugendämter bedeutet das: Ziele, Zuständigkeiten, Entwicklungen und Risiken bleiben im Hilfeverlauf nachvollziehbar.

  • klare Auftragsklärung vor Beginn der Hilfe
  • feste Ansprechpersonen je Hilfe und Region
  • strukturierte Zwischen- und Abschlussberichte
  • verbindliche Abstimmung bei Krisen, Risiken und Kinderschutzfragen
Für ASD/RSD hilfreich

Eine Anfrage kann schneller eingeordnet werden, wenn diese Angaben vorliegen:

  • gewünschte Hilfeform oder Ziel der Anfrage
  • Region, Zuständigkeit und voraussichtlicher Umfang
  • Alter und Lebenssituation des jungen Menschen
  • besondere Risiken, Schutzauftrag oder zeitliche Dringlichkeit
Leistungen

Hilfen nach SGB VIII im Überblick

Die Leistungen werden mit dem zuständigen Jugendamt geplant, im Hilfeplan konkretisiert und laufend anhand der vereinbarten Ziele überprüft.

§ 31 SGB VIII Berlin & Brandenburg

Sozialpädagogische Familienhilfe

Aufsuchende Familienhilfe mit klarer Zielorientierung, alltagsnaher Begleitung und strukturierter Rückmeldung an den ASD.

aufsuchend familienorientiert hilfeplanbezogen
§ 30 SGB VIII Berlin & Brandenburg

Erziehungsbeistandschaft

Begleitung von Kindern und Jugendlichen in belasteten Lebenssituationen – mit Blick auf Selbstständigkeit, Stabilisierung und Elternarbeit.

Einzelfallhilfe Jugendliche systemisch
§ 29 SGB VIII ausgewählte Regionen

Soziale Gruppenarbeit

Gruppenpädagogische Hilfe zur Förderung sozialer Kompetenzen, Konfliktfähigkeit und tragfähiger Beziehungen.

Gruppenprozesse soziale Kompetenzen präventiv
§ 35a SGB VIII ausgewählte Regionen

Kita- & Schulbegleitung

Individuelle Begleitung im Kita- oder Schulalltag – mit verlässlicher Abstimmung zwischen Familie, Einrichtung und Jugendamt.

Teilhabe Kita & Schule Rückmeldungen
§ 35a SGB VIII i. V. m. SGB IX Berlin & Brandenburg

Eingliederungshilfe

Individuell abgestimmte Assistenz- und Teilhabeleistungen für junge Menschen mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung.

Teilhabeplanung individuell alltagsnah
§ 41 SGB VIII Berlin & Brandenburg

Hilfe für junge Volljährige

Begleitung junger Volljähriger auf dem Weg in Selbstständigkeit, Wohnen, Ausbildung und stabile Alltagsstrukturen.

Verselbstständigung Übergänge Perspektive
§ 18 Abs. 3 SGB VIII Berlin & Brandenburg

Begleiteter Umgang & Beratung

Geschützter Rahmen für Umgangskontakte, Beratung und Dokumentation – neutral moderiert und kindeswohlorientiert.

neutral dokumentiert kindeswohlorientiert
§ 35 SGB VIII nach Auftragsklärung

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Hochindividuelle ambulante Hilfeform für junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf und eng abgestimmter Fallsteuerung.

ambulant hochindividuell fallbezogen
§ 34 SGB VIII Barnim · Eberswalde

Heimerziehung & betreute Wohnform

Stationäre Jugendhilfe in kleinen Settings in Eberswalde – mit verbindlichen Strukturen, Beziehungsarbeit und Elternarbeit.

stationär Eberswalde Platzanfrage
Für eine schnelle fachliche Einordnung haben wir Hilfe zur Erziehung nach SGB VIII und die Rolle freier Träger verständlich zusammengefasst. Hilfe zur Erziehung erklärt Freier Träger erklärt
Ablauf

Von der Anfrage bis zur Auswertung

Die Zusammenarbeit folgt einem klaren Ablauf, bleibt aber flexibel genug für die jeweilige Fallkonstellation.

01

Anfrage & erste Einschätzung

Kontaktaufnahme durch Jugendamt, ASD oder RSD. Wir klären Hilfeform, Region, Dringlichkeit und erste Rahmenbedingungen.

02

Auftragsklärung

Gemeinsame Abstimmung zu Zielgruppe, Hilfeplanzielen, Umfang, Berichtswegen und zuständigen Ansprechpersonen.

03

Start der Hilfe

Vorstellung, Terminstruktur, Hilfeplangespräch und Beginn der pädagogischen Arbeit mit klaren Kommunikationswegen.

04

Verlauf & Evaluation

Regelmäßige Rückmeldungen, strukturierte Berichte, Reflexion der Zielerreichung und Anpassung der Hilfe bei Bedarf.

Qualitätssicherung

Verbindlichkeit im Hilfeverlauf

Unsere Arbeit wird durch Fallberatung, Teamabstimmungen, Dokumentation und klare interne Zuständigkeiten begleitet. So bleiben Hilfeziele, Entwicklungen und nächste Schritte nachvollziehbar.

Berichte & Dokumentation

Strukturierte Rückmeldungen, Zwischenberichte und Abschlussberichte nach Vereinbarung mit dem zuständigen Jugendamt.

Kinderschutz

Verbindliche Meldewege, interne Beratung und abgestimmtes Vorgehen bei gewichtigen Anhaltspunkten.

Kommunikation

Feste Kontaktwege, transparente Abstimmungen und kurze Wege zwischen Fachkräften und zuständigen Ansprechpersonen.

Regionen

Jugendhilfe in Berlin & Brandenburg

Unsere regionalen Teams und Standorte ermöglichen kurze Wege, persönliche Kontakte und eine bessere Einschätzung der lokalen Hilfesysteme.

Berlin

Tätig u. a. in Pankow und Reinickendorf; weitere Bezirke prüfen wir nach Absprache mit dem zuständigen Jugendamt.

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Barnim

Eberswalde als wichtiger Standort: Verwaltung, ambulante Hilfen, Kita-/Schulbegleitung und stationäre Angebote.

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Märkisch-Oderland

Regionale Anbindung über Bad Freienwalde, Strausberg und Seelow – mit ambulanten Hilfen und persönlichen Kontakten.

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Uckermark

Jugendhilfe in und um Templin mit regionaler Nähe, festen Ansprechpersonen und abgestimmter Hilfeplanung.

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Prignitz

Wittenberge und Umgebung: ambulante Unterstützung, Kita-/Schulbegleitung und klare Kontaktwege.

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Oder-Spree

Fürstenwalde und Umgebung: regionale Hilfen und Abstimmung nach Bedarf und Kapazität.

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Alle Standorte und Ansprechpartner finden Sie gesammelt auf der Standortübersicht. Zur Standortübersicht
Kontakt für Jugendämter

Fallanfrage, Platzanfrage oder regionale Zuständigkeit klären

Schreiben Sie uns eine kurze Anfrage. Wir prüfen passende Hilfen, regionale Möglichkeiten und die nächsten sinnvollen Schritte für die weitere Abstimmung.

Zentrale Anlaufstelle für Jugendämter, ASD & RSD.

Rückmeldung
1–2 Werktage