Belasteter Familienalltag
Wenn vieles durcheinandergerät, Absprachen schwerfallen oder Eltern sich erschöpft fühlen.
Angebot nach § 31 SGB VIII · Sozialpädagogische Familienhilfe
Familienhilfe nach § 31 SGB VIII für Familien in Berlin und Brandenburg – alltagsnah, zu Hause und in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Auch bei Fragen rund um Familienberatung und Erziehungsberatung helfen wir, die passende Unterstützung einzuordnen.
Wir stärken Eltern in ihrer Rolle, strukturieren den Alltag und entwickeln gemeinsam tragfähige Lösungen für Kinder, Jugendliche und Familien.
In der Regel wird die Hilfe über das zuständige Jugendamt bewilligt.
Startseite · Angebote · Sozialpädagogische Familienhilfe
Die sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) richtet sich an Familien, die sich im Alltag entlasten und stärken möchten – zum Beispiel bei Erziehungsfragen, Konflikten, Trennungssituationen, Überlastung oder Sorgen um die Entwicklung der Kinder.
Wenn vieles durcheinandergerät, Absprachen schwerfallen oder Eltern sich erschöpft fühlen.
Wenn es zu häufigen Streitigkeiten kommt, Regeln nicht greifen oder Unsicherheit im Umgang mit Kindern besteht.
Wenn Trennung, Krankheit, Schulwechsel oder andere Veränderungen die Familie besonders fordern.
Familienhilfe bedeutet, gemeinsam hinzuschauen: Was läuft schon gut? Wo braucht es Unterstützung? Wir arbeiten alltagsnah, lösungsorientiert und mit Blick auf die Stärken der Familie.
Wir unterstützen dabei, den Familienalltag übersichtlicher und entspannter zu gestalten.
Wir begleiten Eltern und Kinder dabei, sich besser zu verstehen und neue Wege im Miteinander zu finden.
Wir helfen, passende Angebote zu finden und sind Bindeglied zu weiteren Unterstützungssystemen.
Die Familienhilfe ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung nach § 31 SGB VIII. Sie findet überwiegend im häuslichen Umfeld der Familie statt und wird gemeinsam mit dem Jugendamt geplant.
Die Fachkraft stellt sich vor, hört zu und verschafft sich gemeinsam mit der Familie einen Überblick über die Situation.
Im Hilfeplangespräch werden Ziele, Umfang und Schwerpunkte der Familienhilfe festgelegt.
Die Fachkraft kommt zu vereinbarten Zeiten nach Hause oder trifft sich mit der Familie im Sozialraum.
Gemeinsam werden Situationen aus dem Alltag angeschaut, ausprobiert und neue Strategien entwickelt.
In regelmäßigen Hilfeplangesprächen wird besprochen, was sich verändert hat und ob die Hilfe angepasst, verlängert oder beendet wird.
Familienhilfe ist so individuell wie die Familien selbst. Einige Themen begegnen uns jedoch besonders häufig.
Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Hilfe zur Erziehung nach § 31 SGB VIII. Sie unterstützt Familien dabei, ihren Alltag zu bewältigen und die Erziehungsaufgaben (wieder) selbstständig wahrzunehmen.
Ziel ist es, Familien zu stabilisieren, Überforderungen abzubauen und Handlungsmöglichkeiten zu erweitern. Eltern sollen in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden, damit Kinder in einem sicheren, förderlichen Umfeld aufwachsen können.
Familienhilfe wird in der Regel beim zuständigen Jugendamt beantragt. Gemeinsam mit der Familie wird im Hilfeplanverfahren geprüft, ob die Hilfe passend ist, welche Ziele verfolgt werden und in welchem Umfang die Unterstützung stattfinden soll.
Wir arbeiten wertschätzend, ressourcenorientiert und auf Augenhöhe. Die Familie ist Expertin für ihr Leben – wir bringen fachliche Perspektiven, Ideen und Struktur ein. Transparenz und Freiwilligkeit im vereinbarten Rahmen sind uns wichtig.
Umfang und Dauer der sozialpädagogischen Familienhilfe richten sich nach dem Bedarf der Familie und werden gemeinsam mit dem Jugendamt festgelegt.
z. B. 1–2 Termine pro Woche
Regelmäßige Begleitung im Alltag, wenn eine stabile, aber spürbare Unterstützung gewünscht ist.
z. B. 2–3 Termine pro Woche
Dichtere Begleitung, wenn mehrere Themen gleichzeitig anstehen oder Krisen die Familie besonders fordern.
z. B. 3+ Termine pro Woche
Engmaschige Unterstützung, zum Beispiel bei starken Belastungen oder wenn eine Herausnahme der Kinder vermieden werden soll.
Der konkrete Umfang wird individuell im Hilfeplan mit dem Jugendamt abgestimmt und regelmäßig überprüft.
Du suchst sozialpädagogische Familienhilfe in Berlin oder Brandenburg? Wähle den passenden Standort. Auf den Standortseiten findest du Ansprechpartner*innen, Kontaktwege und regionale Informationen zur Familienhilfe / SPFH – unter anderem für Berlin, Barnim, Märkisch-Oderland, Uckermark, Oder-Spree und Prignitz.
Wähle den passenden Standort, um Ansprechpartner*innen, Kontaktwege und regionale Infos zur Familienhilfe vor Ort zu sehen.
Hier beantworten wir Fragen, die uns von Eltern, Kindern und Fachkräften zur sozialpädagogischen Familienhilfe häufig gestellt werden.
Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung nach § 31 SGB VIII. Eine Fachkraft unterstützt die Familie über einen längeren Zeitraum hinweg im Alltag, in Erziehungsfragen und bei der Bewältigung von Belastungen.
Nicht ganz. Familienberatung oder Erziehungsberatung kann ein erster Schritt sein, wenn Eltern Fragen oder Unsicherheiten klären möchten. Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist dagegen eine längerfristige Hilfe zur Erziehung nach § 31 SGB VIII und wird in der Regel über das Jugendamt geplant.
Die Hilfe wird beim zuständigen Jugendamt beantragt. Dort findet ein Beratungsgespräch statt, in dem geklärt wird, ob Familienhilfe passend ist. Gerne informieren wir vorab, wie der Ablauf in deiner Region ist.
Die Kosten werden in der Regel vom zuständigen Jugendamt getragen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Das Jugendamt entscheidet darüber im Hilfeplanverfahren.
Die Familienhilfe findet überwiegend im häuslichen Umfeld der Familie statt – also bei Ihnen zu Hause. Termine können aber auch im Sozialraum stattfinden, zum Beispiel bei Wegen zu Ämtern, Kitas oder Schulen.
Das ist unterschiedlich und hängt von Zielen, Belastungen und Entwicklung der Familie ab. In den Hilfeplangesprächen mit dem Jugendamt wird regelmäßig überprüft, ob die Ziele erreicht sind oder die Hilfe angepasst werden soll.
Familienhilfe kann mit weiteren ambulanten Hilfen kombiniert werden, wenn unterschiedliche Themen parallel Unterstützung brauchen.
Sinnvoll, wenn Umgangskontakte begleitet, abgesichert oder strukturiert werden sollen.
Begleiteter UmgangPassend, wenn ein junger Mensch zusätzlich eine eigene, engere Einzelbegleitung benötigt.
ErziehungsbeistandschaftAlle ambulanten Hilfen der JHB im Überblick – fachlich sortiert und regional verknüpft.
Ambulante Hilfen