Kosten verständlich erklärt

Was kostet Familienhilfe – und wer bezahlt die Hilfe?

Die wichtigste Antwort zuerst: Wird Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII vom zuständigen Jugendamt bewilligt und beauftragt, wird diese Hilfe im Jugendhilfesystem finanziert.

Die ambulante SPFH nach § 31 ist nicht in den Kostenbeitragstatbeständen des § 91 SGB VIII aufgeführt. Das ist etwas anderes als eine privat gebuchte Beratung oder eine andere Jugendhilfeleistung.

Bewilligte SPFH Keine private Buchung der Hilfe

Die Familie kauft die bewilligte SPFH nicht als Dienstleistung bei der JHB ein.

Kostenbeitrag § 31 wird in § 91 nicht genannt

Die gesetzlichen Kostenbeitragstatbestände erfassen andere, dort ausdrücklich aufgeführte Leistungen.

Wichtig Leistung genau unterscheiden

Selbstzahler-Beratung und andere Jugendhilfeleistungen können eine andere Kostenregel haben.

Direkte Antwort

Bekomme ich für bewilligte Familienhilfe eine private Rechnung von der JHB?

Für eine vom Jugendamt bewilligte und beauftragte SPFH nach § 31 SGB VIII wird die Hilfe nicht wie eine privat gebuchte Beratung zwischen der Familie und der JHB abgerechnet.

Bewilligte Jugendhilfe

SPFH nach § 31 SGB VIII

Das Jugendamt klärt Bedarf, Hilfeart und Umfang und trägt die Kosten grundsätzlich auf Grundlage seiner Entscheidung und der Hilfeplanung. Die Familie bucht diese Hilfe nicht privat bei der JHB.

Frei gebuchte Leistung

Selbstzahler-Angebot

Wird eine Beratung freiwillig außerhalb einer bewilligten Jugendhilfeleistung gebucht, braucht es eine eigene Vereinbarung. Kosten müssen vorab transparent geklärt werden.

Drei typische Situationen

So kannst du die Kostenfrage einordnen

Entscheidend ist nicht nur, wie ein Angebot heißt, sondern in welchem rechtlichen und vertraglichen Rahmen es beginnt.

Fall 1

Das Jugendamt bewilligt SPFH

Die Hilfe wird nach § 31 SGB VIII im Jugendhilfesystem geplant und beauftragt. Für die bewilligte SPFH entsteht keine private Beratungsrechnung der JHB an die Familie.

Fall 2

Du rufst die JHB zunächst nur an

Ein erstes Einordnen der Anfrage oder die Erklärung unserer Angebote ist noch keine bewilligte SPFH. Im Gespräch wird geklärt, welcher Weg für dein Anliegen passt.

Fall 3

Du möchtest privat Beratung buchen

Dann ist vor Beginn zu klären, ob ein Selbstzahler-Angebot besteht, was genau vereinbart wird und welche Kosten entstehen.

Fall 4

Es geht um eine andere Jugendhilfeleistung

Dann darf die Kostenfrage nicht einfach von der SPFH übertragen werden. Frag nach der konkreten Hilfeart und der dafür geltenden Kostenregel.

Vor dem Start nachfragen

Diese drei Fragen schaffen Klarheit

Wenn dir unklar ist, in welchem Rahmen eine Unterstützung beginnt, frag direkt nach. Das ist keine unangenehme Frage, sondern wichtig.

01

„Ist das eine bewilligte Hilfe nach § 31 SGB VIII?“

So klärst du, ob von Sozialpädagogischer Familienhilfe im Rahmen der Jugendhilfe gesprochen wird.

02

„Wer ist der Kostenträger?“

Lass dir sagen, welche Stelle die vereinbarte Leistung finanziert.

03

„Entstehen für mich eigene Kosten?“

Bei einer anderen oder privat gebuchten Leistung sollten Kosten vor Beginn klar und transparent benannt werden.

04

Antwort notieren

Wenn du unsicher bist, notiere dir Ansprechperson und Aussage. So kannst du bei Rückfragen konkret an das Gespräch anknüpfen.

Warum wir so unterscheiden

§ 31 und § 91 beantworten unterschiedliche Fragen

§ 31 beschreibt die Sozialpädagogische Familienhilfe. § 91 regelt, bei welchen ausdrücklich genannten Leistungen Kostenbeiträge erhoben werden. Die ambulante SPFH nach § 31 ist dort nicht aufgeführt.

§ 31

Was Familienhilfe leisten soll

Intensive Betreuung und Begleitung bei Erziehungsaufgaben, Alltagsproblemen, Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen – mit dem Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe.

§ 91

Für welche Leistungen Kostenbeiträge vorgesehen sind

Die Vorschrift zählt bestimmte voll- und teilstationäre Leistungen und vorläufige Maßnahmen auf. Deshalb muss bei anderen Hilfen immer die konkrete Leistung betrachtet werden.

Rechtsgrundlagen

Direkt im Gesetz nachlesen

Bei rechtlichen Fragen lohnt sich der Blick in die Originalquelle. Deshalb führen die Links direkt zu den amtlichen Gesetzestexten.

Häufige Fragen

Kurz und verständlich beantwortet

Die wichtigsten Fragen zu diesem Thema auf einen Blick.

Ist Sozialpädagogische Familienhilfe kostenlos?

Bei einer vom Jugendamt bewilligten und beauftragten SPFH nach § 31 SGB VIII wird die Hilfe im Jugendhilfesystem finanziert. Die ambulante SPFH nach § 31 ist nicht in den Kostenbeitragstatbeständen des § 91 SGB VIII aufgeführt.

Bekomme ich von der JHB eine Rechnung für bewilligte Familienhilfe?

Eine vom Jugendamt bewilligte und beauftragte SPFH wird nicht wie eine privat gebuchte Beratung zwischen der Familie und der JHB abgerechnet.

Kann ich die JHB anrufen, ohne dass sofort Kosten entstehen?

Ein Anruf zur Orientierung oder zur Klärung, welche Angebote und Zuständigkeiten bestehen, ist nicht automatisch eine privat gebuchte Beratungsleistung. Falls eine kostenpflichtige Selbstzahler-Leistung vereinbart werden soll, müssen Rahmen und Kosten vorher geklärt werden.

Was ist der Unterschied zu einer Selbstzahler-Beratung?

Eine Selbstzahler-Beratung wird freiwillig außerhalb einer bewilligten Jugendhilfeleistung vereinbart. Sie hat einen eigenen Leistungs- und Kostenrahmen.

Können bei anderen Jugendhilfeleistungen Kostenbeiträge entstehen?

Ja. § 91 SGB VIII sieht für bestimmte voll- und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen Kostenbeiträge vor. Deshalb ist immer die konkrete Hilfeart entscheidend.

Weitere Orientierung

Das Thema aus einem anderen Blickwinkel

Manchmal reicht eine Antwort nicht aus. Hier findest du die nächsten Themen, die häufig direkt daran anschließen.

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