Kita & Schule
Schulbegleitung
Schulbegleitung ist eine Form der Assistenz im schulischen Alltag. Sie hilft dabei, Barrieren abzubauen und Teilhabe zu sichern – zum Beispiel im Unterricht, in Pausen, bei Übergängen oder in sozialen Situationen.
Ambulant
Soziale Gruppenarbeit
Soziale Gruppenarbeit fördert soziale Kompetenzen, Selbstwahrnehmung, Konfliktfähigkeit und alltagspraktische Fähigkeiten in einem pädagogisch begleiteten Gruppensetting. Sie ist eine Hilfeform nach § 29 SGB VIII.
Stationär
Stationäre Hilfen
Stationäre Hilfen bieten Kindern und Jugendlichen einen verlässlichen Lebensort mit Struktur, Beziehung und pädagogischer Begleitung. Dazu zählen zum Beispiel Wohngruppen, Heimerziehung und betreute Wohnformen – bei uns unter anderem die Wohngruppen Ankerplatz und Gleis 7.
§ 27 SGB VIII
§ 27 SGB VIII beschreibt den Anspruch auf Hilfe zur Erziehung. Er ist die gesetzliche Grundlage dafür, dass Familien, Kinder und Jugendliche bei entsprechendem Bedarf passende Hilfen erhalten können.
Ambulant
§ 29 SGB VIII
§ 29 SGB VIII ist die gesetzliche Grundlage der sozialen Gruppenarbeit. Die Hilfe soll junge Menschen in ihrer sozialen Entwicklung stärken und sie im Umgang mit Alltag, Konflikten und Gruppenprozessen unterstützen.
Ambulant
§ 30 SGB VIII
§ 30 SGB VIII regelt die Erziehungsbeistandschaft. Dabei steht die individuelle Begleitung eines Kindes oder Jugendlichen im Mittelpunkt, während die Familie als wichtiger Bezugspunkt erhalten bleibt.
Ambulant
§ 31 SGB VIII
§ 31 SGB VIII ist die Rechtsgrundlage der sozialpädagogischen Familienhilfe. Die Unterstützung ist alltagsnah, aufsuchend und darauf ausgerichtet, Familien im eigenen Lebensumfeld zu stärken.
Kita & Schule
§ 35a SGB VIII
§ 35a SGB VIII betrifft Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung. In der Praxis ist das oft relevant bei Schulbegleitung, Teilhabe und individueller Unterstützung im Alltag.
Ambulant
§ 41 SGB VIII
§ 41 SGB VIII ermöglicht Hilfen für junge Volljährige. Die Unterstützung kann weitergeführt oder neu gewährt werden, wenn ein junger Mensch beim Übergang in ein selbstständiges Leben noch Begleitung braucht.
Kita & Schule
Schulassistenz
Schulassistenz wird häufig ähnlich wie Schulbegleitung verwendet. Gemeint ist eine individuelle Unterstützung im Schulalltag, damit Kinder und Jugendliche besser teilnehmen, Übergänge bewältigen und Barrieren reduzieren können.
Schutzauftrag (§ 8a SGB VIII)
Der Schutzauftrag beschreibt das verbindliche Vorgehen bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung. Fachkräfte müssen Risiken einschätzen, Schutzmaßnahmen prüfen und bei Bedarf das Jugendamt einbeziehen.
Ambulant
Selbstzahler
Selbstzahler nutzen Beratung oder Unterstützung unabhängig von einer Bewilligung durch Jugendamt oder Leistungsträger. Das kann sinnvoll sein, wenn kurzfristig Orientierung, Entlastung oder eine fachliche Einschätzung gebraucht wird.
Ambulant
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Familien über einen längeren Zeitraum im eigenen Alltag. Typische Themen sind Erziehungsfragen, Tagesstruktur, Konflikte, Überforderung, Zusammenarbeit mit Schule oder Kita und die Abstimmung mit dem Jugendamt.
Sozialraum
Mit Sozialraum ist das Lebensumfeld eines Menschen gemeint: Familie, Nachbarschaft, Kita, Schule, Freizeit, Freundschaften und erreichbare Unterstützungsangebote. Jugendhilfe bezieht diesen Alltag bewusst mit ein.
Stationär
Stationäre Jugendhilfe
Stationäre Jugendhilfe bietet Kindern und Jugendlichen einen verlässlichen Lebensort außerhalb des Elternhauses. Wichtig sind Schutz, Beziehung, klare Tagesstruktur, pädagogische Begleitung und Perspektiven für die weitere Entwicklung.
§ 8a SGB VIII
§ 8a SGB VIII regelt den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Fachkräfte müssen Hinweise ernst nehmen, fachlich einschätzen und geeignete Schritte zum Schutz des Kindes einleiten.
Stationär
§ 34 SGB VIII
§ 34 SGB VIII ist die gesetzliche Grundlage für Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen. Die Hilfe bietet jungen Menschen einen betreuten Lebensort, wenn Unterstützung im Elternhaus nicht ausreicht.
Ambulant
§ 35 SGB VIII
§ 35 SGB VIII beschreibt intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Die Hilfe richtet sich an junge Menschen, die eine besonders individuelle und flexible Begleitung benötigen.