Stationäre Hilfen
Ein sicherer Ort für Entwicklung und Neubeginn – wenn das Leben zu Hause vorübergehend zu belastend oder nicht mehr möglich ist.
Was sind stationäre Hilfen?
Stationäre Hilfen bieten Kindern und Jugendlichen ein betreutes Lebensumfeld außerhalb des Elternhauses. Sie kommen zum Einsatz, wenn die familiäre Situation eine sichere Entwicklung nicht gewährleisten kann oder eine intensivere Betreuung rund um die Uhr notwendig ist.
Grundlage sind insbesondere § 34 SGB VIII (Heimerziehung), § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe) sowie in akuten Krisen § 42 SGB VIII (Inobhutnahme).
Unsere stationären Angebote
Wir bieten unterschiedliche Wohnformen an – je nach Alter, Unterstützungsbedarf und Perspektive der jungen Menschen.
Heilpädagogische Wohngruppe
Kleine, verbindliche Gruppen mit klarer Tagesstruktur, verlässlichen Bezugspersonen und individueller Förderung. Ein Ort, an dem Sicherheit, Beziehung und Entwicklung im Mittelpunkt stehen.
Betreutes Jugendwohnen
Für ältere Jugendliche und junge Volljährige, die mehr Selbstständigkeit möchten. Eigener Wohnraum oder Wohngemeinschaften mit Begleitung im Alltag, in Schule, Ausbildung und bei Behördenkontakten.
Intensivpädagogische Wohnformen
Für junge Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf und komplexen Lebensgeschichten. Hohe Betreuungsdichte, enge Kooperation mit therapeutischen Angeboten und intensive Beziehungsarbeit.
Wofür unsere stationären Hilfen stehen
Stationäre Hilfen sollen nicht nur „unterbringen“, sondern jungen Menschen sichere Chancen auf Entwicklung, Beziehung und Perspektive eröffnen.
- Schutz und ein verlässlicher Lebensrahmen
- Stabilisierung nach Krisen und Belastungen
- Förderung von Selbstwert und Selbstwirksamkeit
- Unterstützung in Schule, Ausbildung und Beruf
- Aufarbeitung belastender Erfahrungen
- Vorbereitung auf Rückkehr in die Familie oder Verselbständigung
Wie läuft die Aufnahme in eine stationäre Hilfe?
Vom ersten Gespräch bis zum Ankommen in der Einrichtung begleiten wir alle Schritte transparent und gemeinsam mit den Beteiligten.
Anfrage & Klärung
Kontakt über das Jugendamt oder direkt zu uns. Wir klären gemeinsam, ob eine stationäre Hilfe sinnvoll und welches Angebot passend ist.
Besichtigung & Kennenlernen
Junge Menschen und Sorgeberechtigte lernen die Einrichtung, das Team und die Gruppe kennen. Fragen, Erwartungen und Sorgen haben Raum.
Hilfeplanung & Einzug
Im Hilfeplangespräch werden Ziele, Perspektive und Rahmen der Unterbringung besprochen. Anschließend erfolgt der Einzug und die Ankommensphase.
Begleitung & Perspektivklärung
Regelmäßige Hilfeplangespräche, Elternarbeit und Perspektivklärung: Rückkehr in die Familie, Wechsel der Wohnform oder Verselbständigung.
Für wen sind stationäre Hilfen geeignet?
- Kinder und Jugendliche, die Schutz und Stabilität benötigen
- Familien in schweren, langanhaltenden Krisen
- Junge Menschen mit hohem pädagogischem oder therapeutischem Bedarf
- Jugendliche, die Verselbständigung mit Begleitung wünschen
- Situationen, in denen ambulante Hilfen nicht ausreichen
- Inobhutnahmen bei akuter Kindeswohlgefährdung (in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt)
Häufige Fragen zu stationären Hilfen
Wer entscheidet über eine stationäre Unterbringung?
Die Entscheidung trifft das zuständige Jugendamt gemeinsam mit den Sorgeberechtigten und – je nach Alter – mit dem Kind oder der dem Jugendlichen. Grundlage ist immer der Schutz und das Wohl des jungen Menschen.
Können Eltern weiterhin Kontakt haben?
Ja. Eltern und Angehörige bleiben – sofern es möglich und sinnvoll ist – wichtige Bezugspersonen. Besuchsregelungen und Kontakte werden individuell vereinbart und pädagogisch begleitet.
Wie lange bleiben Kinder oder Jugendliche in der Einrichtung?
Die Dauer ist sehr unterschiedlich und richtet sich nach dem Hilfebedarf, der Perspektive und den gemeinsam vereinbarten Zielen. Regelmäßige Hilfeplangespräche prüfen die Entwicklung.
Wer trägt die Kosten für stationäre Hilfen?
In der Regel übernimmt das Jugendamt die Kosten der stationären Hilfe. Voraussetzung ist eine bewilligte Hilfe zur Erziehung nach dem SGB VIII. Das Jugendamt informiert über mögliche Eigenanteile.
Wir klären mit Ihnen, was für Ihr Kind passend ist.
Sie überlegen, ob eine stationäre Hilfe notwendig sein könnte oder haben Fragen zu unseren Wohnformen? Melden Sie sich – wir beraten Sie vertraulich und transparent.

