§ 41 SGB VIII · Hilfe für junge Volljährige

Hilfe für junge Volljährigein Brandenburg

Übergang gestalten. Selbstständig werden. Nicht allein sein.

Die Hilfe für junge Volljährige unterstützt junge Menschen am Übergang ins Erwachsenenleben. Wir begleiten beim Auszug, beim Start in Ausbildung oder Arbeit, bei Finanzen, Ämtern und im Alltag – damit der Schritt in die Selbstständigkeit gelingen kann.

Für junge Volljährige in Brandenburg – in Abstimmung mit Jugendamt, Zielen und Lebenssituation.

Grundlage § 41 SGB VIII
Zielgruppe Junge Menschen ab ca. 18 Jahren
Fokus Wohnen, Finanzen, Ausbildung & Alltag
Region Brandenburg

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Einordnung

Für wen ist die Hilfe für junge Volljährige gedacht?

Die Hilfe für junge Volljährige richtet sich an junge Menschen, deren Lebenssituation nach der Jugendhilfe noch Unterstützung braucht – zum Beispiel beim Wohnen, in Ausbildung, Arbeit, Finanzen oder Beziehungen.

Care Leaver & ehemalige Jugendhilfeklient*innen

Junge Menschen, die stationäre oder ambulante Hilfen verlassen und jetzt ihren eigenen Weg gehen – mit Unterstützung, statt ganz allein.

Unsicherer Start ins Erwachsenenleben

Wenn Übergänge in Ausbildung, Arbeit oder eigenes Wohnen schwerfallen, Unterbrechungen drohen oder Verantwortung noch überfordert.

Besondere Belastungs- & Lebenslagen

Wenn psychische Belastungen, fehlende familiäre Unterstützung oder prekäre Lebensverhältnisse den Weg in ein selbstständiges Leben erschweren.

Leistungen

Was wir in der Hilfe für junge Volljährige anbieten

Wir begleiten junge Volljährige in zentralen Lebensbereichen – mit einem Mix aus praktischer Unterstützung, Klärung von Perspektiven und stabilen Beziehungen.

Wohnen & Alltag organisieren

Wir unterstützen beim Aufbau und Erhalt einer stabilen Wohnsituation und eines bewältigbaren Alltags.

  • Begleitung bei Wohnungssuche und Umzug.
  • Struktur im Alltag, Tages- und Wochenplanung.
  • Haushaltsführung, Einkaufen, Selbstversorgung.

Finanzen, Ämter & Rechte

Gemeinsam schaffen wir Überblick über Geld, Verträge und Zuständigkeiten.

  • Unterstützung bei Anträgen (z. B. Jobcenter, BAföG, Wohngeld).
  • Begleitung zu Terminen bei Behörden und Fachstellen.
  • Hilfe beim Umgang mit Verträgen, Schulden und Versicherungen.

Ausbildung, Arbeit & persönliche Ziele

Wir begleiten bei Berufsorientierung, Ausbildung oder anderen individuellen Lebenswegen.

  • Klärung von Interessen, Stärken und Wünschen.
  • Unterstützung bei Bewerbungen und Gesprächen.
  • Stabilisierung von Schule, Ausbildung oder Arbeit.
Ablauf

Wie läuft die Hilfe für junge
Volljährige ab?

Der Weg in die Hilfe wird gemeinsam mit dem Jugendamt und – ganz wichtig – mit dem jungen Menschen selbst gestaltet.

  1. 1

    Kontakt & Erstberatung

    Das Jugendamt, bestehende Hilfen oder die jungen Volljährigen selbst nehmen Kontakt auf. Wir klären gemeinsam, ob und wie die Hilfe passen könnte.

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    Kennenlernen & Zielklärung

    In Gesprächen werden Wünsche, Themen und Belastungen besprochen: Was ist gerade wichtig? Was soll sich verändern? Welche Unterstützung wird gebraucht?

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    Hilfeplanung mit dem Jugendamt

    Im Hilfeplanverfahren werden Ziele, Umfang und Dauer der Hilfe nach § 41 SGB VIII vereinbart – gemeinsam mit dem jungen Menschen.

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    Begleitung im Alltag

    Wir treffen uns regelmäßig, arbeiten an konkreten Themen, begleiten zu Terminen und entwickeln Schritt für Schritt mehr Selbstständigkeit.

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    Auswertung & Übergänge

    Gemeinsam schauen wir auf erreichte Schritte, passen die Hilfe bei Bedarf an und planen die Zeit danach – zum Beispiel mit Nachbegleitung oder Anbindung an andere Angebote.

Gut zu wissen

Infos & fachlicher Rahmen

Hilfe für junge Volljährige ist eine Leistung nach § 41 SGB VIII. Sie soll den Übergang von der Jugendhilfe in ein eigenständiges Erwachsenenleben unterstützen.

Ziele der Hilfe für junge Volljährige

Junge Menschen sollen in die Lage versetzt werden, ihr Leben zunehmend eigenverantwortlich zu gestalten – mit stabiler Wohnsituation, gesicherter Existenz, tragfähigen Beziehungen und einer realistischen beruflichen Perspektive.

Wer kann Hilfe für junge Volljährige bekommen?

Junge Volljährige erhalten geeignete und notwendige Hilfe, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung noch nicht gewährleistet. Die Hilfe wird in der Regel bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen kann sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.

Haltung & Zusammenarbeit

Wir arbeiten auf Augenhöhe, beteiligungsorientiert und ressourcenorientiert. Entscheidungen werden möglichst transparent getroffen, der Wille des jungen Menschen hat ein hohes Gewicht – immer im Blick: Schutz, Entwicklung und Teilhabe.

Rahmen & Umfang

Umfang & Dauer der Hilfe

Wie intensiv und wie lange begleitet wird, hängt von der individuellen Situation ab und wird im Hilfeplan festgelegt.

Begleitete Übergangsphase

z. B. 6–24 Monate

Unterstützung in der sensiblen Phase vom Ende der Jugendhilfe bis zur eigenständigen Lebensführung.

Flexible Intensität

Anpassbar an den Bedarf

Zu Beginn häufigere Kontakte, später weniger – abgestimmt auf Stabilität, Ressourcen und Ziele.

Übergänge & Nachbegleitung

Schrittweise Entlassung

Geplante Beendigung mit Blick auf Anschlussmöglichkeiten, Eigenverantwortung und Unterstützungssysteme.

Über Umfang und Dauer entscheidet das Jugendamt im Hilfeplanverfahren. Die Hilfe wird regelmäßig überprüft und gemeinsam weiterentwickelt.

FAQ

Häufige Fragen zur Hilfe für junge Volljährige

Kurze Antworten auf Fragen, die Familien, junge Menschen und Fachkräfte häufig stellen.

Was bedeutet Hilfe für junge Volljährige?

Hilfe für junge Volljährige ist eine Leistung nach § 41 SGB VIII. Sie unterstützt junge Menschen nach dem 18. Geburtstag dabei, Alltag, Wohnen, Ausbildung, Finanzen und persönliche Perspektiven selbstständiger zu gestalten.

Bis wann kann die Hilfe gewährt werden?

In der Regel kann die Hilfe bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt werden. In begründeten Einzelfällen kann auch darüber hinaus Unterstützung möglich sein.

Wer entscheidet, ob ich Hilfe bekomme?

Das zuständige Jugendamt prüft den Anspruch im Hilfeplanverfahren. Dabei werden deine Situation, deine Ziele und dein Unterstützungsbedarf gemeinsam betrachtet.

Muss ich der Hilfe zustimmen?

Ja. Die Hilfe für junge Volljährige funktioniert nur mit deiner Mitwirkung. Ziele, Termine und nächste Schritte werden gemeinsam vereinbart.

Wer trägt die Kosten?

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt in der Regel das zuständige Jugendamt die Kosten. Die genaue Ausgestaltung wird im Hilfeplan festgelegt.

Wo ist Hilfe für junge Volljährige in Brandenburg möglich?

Hilfe für junge Volljährige kann in Brandenburg regional angefragt werden. Wir prüfen den Bedarf, die Ziele und die freien Kapazitäten gemeinsam mit dem zuständigen Jugendamt.

Welche Regionen in Brandenburg sind angebunden?

Hilfe für junge Volljährige prüfen wir regional in Brandenburg – unter anderem in Barnim, Märkisch-Oderland, Uckermark, Prignitz und Oder-Spree.

Nächster Schritt

Unterstützung als junger Volljähriger klären?

Du möchtest wissen, ob Hilfe für junge Volljährige in deiner Situation passend sein könnte – für dich selbst oder für jemanden, den du begleitest? Wir informieren zu Voraussetzungen, Ablauf und nächsten Schritten – auf Wunsch gemeinsam mit dem Jugendamt.