Care Leaver & ehemalige Jugendhilfeklient*innen
Junge Menschen, die stationäre oder ambulante Hilfen verlassen und jetzt ihren eigenen Weg gehen – mit Unterstützung, statt ganz allein.
§ 41 SGB VIII · Hilfe für junge Volljährige
Übergang gestalten. Selbstständig werden. Nicht allein sein.
Die Hilfe für junge Volljährige unterstützt junge Menschen am Übergang ins Erwachsenenleben. Wir begleiten beim Auszug, beim Start in Ausbildung oder Arbeit, bei Finanzen, Ämtern und im Alltag – damit der Schritt in die Selbstständigkeit gelingen kann.
Für junge Menschen ab ca. 18 Jahren – in Abstimmung mit dem zuständigen Jugendamt.
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Die Hilfe für junge Volljährige richtet sich an junge Menschen, deren Lebenssituation nach der Jugendhilfe noch Unterstützung braucht – zum Beispiel beim Wohnen, in Ausbildung, Arbeit, Finanzen oder Beziehungen.
Junge Menschen, die stationäre oder ambulante Hilfen verlassen und jetzt ihren eigenen Weg gehen – mit Unterstützung, statt ganz allein.
Wenn Übergänge in Ausbildung, Arbeit oder eigenes Wohnen schwerfallen, Unterbrechungen drohen oder Verantwortung noch überfordert.
Wenn psychische Belastungen, fehlende familiäre Unterstützung oder prekäre Lebensverhältnisse den Weg in ein selbstständiges Leben erschweren.
Wir begleiten junge Volljährige in zentralen Lebensbereichen – mit einem Mix aus praktischer Unterstützung, Klärung von Perspektiven und stabilen Beziehungen.
Wir unterstützen beim Aufbau und Erhalt einer stabilen Wohnsituation und eines bewältigbaren Alltags.
Gemeinsam schaffen wir Überblick über Geld, Verträge und Zuständigkeiten.
Wir begleiten bei Berufsorientierung, Ausbildung oder anderen individuellen Lebenswegen.
Der Weg in die Hilfe wird gemeinsam mit dem Jugendamt und – ganz wichtig – mit dem jungen Menschen selbst gestaltet.
Das Jugendamt, bestehende Hilfen oder die jungen Volljährigen selbst nehmen Kontakt auf. Wir klären gemeinsam, ob und wie die Hilfe passen könnte.
In Gesprächen werden Wünsche, Themen und Belastungen besprochen: Was ist gerade wichtig? Was soll sich verändern? Welche Unterstützung wird gebraucht?
Im Hilfeplanverfahren werden Ziele, Umfang und Dauer der Hilfe nach § 41 SGB VIII vereinbart – gemeinsam mit dem jungen Menschen.
Wir treffen uns regelmäßig, arbeiten an konkreten Themen, begleiten zu Terminen und entwickeln Schritt für Schritt mehr Selbstständigkeit.
Gemeinsam schauen wir auf erreichte Schritte, passen die Hilfe bei Bedarf an und planen die Zeit danach – zum Beispiel mit Nachbegleitung oder Anbindung an andere Angebote.
Hilfe für junge Volljährige ist eine Leistung nach § 41 SGB VIII. Sie soll den Übergang von der Jugendhilfe in ein eigenständiges Erwachsenenleben unterstützen.
Junge Menschen sollen in die Lage versetzt werden, ihr Leben zunehmend eigenverantwortlich zu gestalten – mit stabiler Wohnsituation, gesicherter Existenz, tragfähigen Beziehungen und einer realistischen beruflichen Perspektive.
In der Regel können junge Menschen ab ca. 18 Jahren Hilfe erhalten, wenn ihre Entwicklung ohne Unterstützung erheblich gefährdet wäre und sie bereit sind, an ihren Themen mitzuarbeiten. In begründeten Fällen kann die Hilfe auch über das 21. Lebensjahr hinaus gewährt werden.
Wir arbeiten auf Augenhöhe, beteiligungsorientiert und ressourcenorientiert. Entscheidungen werden möglichst transparent getroffen, der Wille des jungen Menschen hat ein hohes Gewicht – immer im Blick: Schutz, Entwicklung und Teilhabe.
Wie intensiv und wie lange begleitet wird, hängt von der individuellen Situation ab und wird im Hilfeplan festgelegt.
z. B. 6–24 Monate
Unterstützung in der sensiblen Phase vom Ende der Jugendhilfe bis zur eigenständigen Lebensführung.
Anpassbar an den Bedarf
Zu Beginn häufigere Kontakte, später weniger – abgestimmt auf Stabilität, Ressourcen und Ziele.
Schrittweise Entlassung
Geplante Beendigung mit Blick auf Anschlussmöglichkeiten, Eigenverantwortung und Unterstützungssysteme.
Über Umfang und Dauer entscheidet das Jugendamt im Hilfeplanverfahren. Die Hilfe wird regelmäßig überprüft und gemeinsam weiterentwickelt.
Die JHB ist in Berlin und Brandenburg an mehreren Standorten vertreten. Hilfe für junge Volljährige bieten wir – je nach Kapazität und Vereinbarung – in verschiedenen Regionen an.
Welche Angebote für junge Volljährige aktuell an welchem Standort bestehen, erfahren Sie unter Standorte oder direkt über unsere Kontaktseite.
Hier beantworten wir Fragen, die uns von jungen Menschen, Eltern und Fachkräften häufig gestellt werden.
Die Hilfe für junge Volljährige ist eine Leistung nach § 41 SGB VIII. Sie unterstützt junge Menschen nach der Volljährigkeit, wenn sie beim Übergang in ein eigenständiges Leben noch pädagogische Begleitung benötigen.
In der Regel kann Hilfe bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt werden. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung darüber hinaus möglich, wenn dies für die Entwicklung des jungen Menschen erforderlich ist.
Das zuständige Jugendamt prüft den Anspruch im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens. Dabei werden die Situation, der Bedarf und der Wille des jungen Menschen berücksichtigt.
Ja. Die Hilfe für junge Volljährige lebt davon, dass junge Menschen aktiv mitwirken. Ziele und Schritte werden gemeinsam vereinbart; ohne Zustimmung und Beteiligung ist die Hilfe in der Regel nicht sinnvoll.
Die Kosten werden – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – vom zuständigen Jugendamt übernommen. Dort wird geprüft, ob und in welchem Umfang Hilfe für junge Volljährige bewilligt wird.
Sie möchten wissen, ob Hilfe für junge Volljährige in Ihrer Situation passend sein könnte – für sich selbst oder für jemanden, den Sie begleiten? Wir informieren zu Voraussetzungen, Ablauf und nächsten Schritten – auf Wunsch gemeinsam mit dem Jugendamt.