§ 30 SGB VIII · Erziehungsbeistandschaft

Erziehungsbeistandschaft

An der Seite des Kindes. Familie im Blick.

Die Erziehungsbeistandschaft unterstützt Kinder und Jugendliche in belasteten Situationen – mit einem stabilen Gegenüber außerhalb der Familie. Gemeinsam schauen wir auf Schule, Freizeit, Familie und Alltag, stärken Ressourcen und suchen gangbare Wege.

Ambulante Hilfe nach § 30 SGB VIII Begleitung von Kindern & Jugendlichen Familie bleibt wichtiger Bezugspunkt Berlin & Brandenburg

Für Kinder und Jugendliche, deren Entwicklung gefährdet ist und die gezielte Unterstützung außerhalb der Familie benötigen – in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.

Für wen ist die Erziehungsbeistandschaft gedacht?

Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich an Kinder und Jugendliche, die Unterstützung bei der Bewältigung von Konflikten, Belastungen und Übergängen brauchen – mit dem Ziel, ihre Entwicklung zu sichern und den Verbleib in der Familie zu ermöglichen.

Konflikte & Spannungen

Wenn es zu Hause oder in der Schule immer wieder zu Streit, Rückzug oder Überforderung kommt und ein neutraler Gesprächspartner hilfreich ist.

Schule, Freizeit & Gruppe

Bei Schulschwierigkeiten, Mobbing, Orientierungslosigkeit oder Problemen in der Peergroup – wenn Alltagsanforderungen schwer zu bewältigen sind.

Übergänge & belastende Erfahrungen

Wenn Trennung, Verlust, Umzüge oder andere Krisen Spuren hinterlassen und Kinder oder Jugendliche Orientierung und Halt brauchen.

Was wir in der Erziehungsbeistandschaft anbieten

Der Erziehungsbeistand begleitet das Kind oder den Jugendlichen regelmäßig – mit Zeit zum Reden, Üben und Ausprobieren, im Alltag und in der Zusammenarbeit mit den Eltern.

Beziehungsarbeit & Entlastung

Ein verlässlicher Ansprechpartner außerhalb der Familie, der zuhört, übersetzt und stärkt.

  • Regelmäßige Einzeltreffen mit dem Kind oder Jugendlichen.
  • Ressourcenorientierter Blick auf Stärken und Interessen.
  • Unterstützung bei der Benennung von Gefühlen und Bedürfnissen.

Alltag & Handlungskompetenz

Unterstützung im Schulalltag, in der Freizeitgestaltung und in wichtigen Entscheidungssituationen.

  • Begleitung bei Schul- oder Ausbildungsthemen.
  • Förderung von Selbstorganisation und Alltagskompetenzen.
  • Erproben neuer Verhaltensweisen in geschütztem Rahmen.

Zusammenarbeit mit der Familie

Die Familie bleibt wichtiger Bezugspunkt – wir beziehen Eltern oder Sorgeberechtigte mit ein.

  • Absprachen mit Eltern über Ziele und Vorgehen.
  • Unterstützung bei der Kommunikation in der Familie.
  • Kooperation mit Jugendamt, Schule und weiteren Fachstellen.

Wie läuft eine Erziehungsbeistandschaft ab?

Die Hilfe ist klar strukturiert – vom Erstkontakt über die gemeinsame Zielvereinbarung bis zur Auswertung und Beendigung der Maßnahme.

1

Kontakt & Erstgespräche

Das Jugendamt, Eltern oder andere Fachstellen nehmen Kontakt auf. In ersten Gesprächen lernen wir Kind oder Jugendlichen kennen und klären Erwartungen.

2

Hilfeplanung mit dem Jugendamt

Im Hilfeplanverfahren werden Ziele, Inhalte und Umfang der Erziehungsbeistandschaft festgelegt – gemeinsam mit Familie, Kind/Jugendlichem und Jugendamt.

3

Regelmäßige Begleitung

Der Erziehungsbeistand trifft sich regelmäßig mit dem Kind oder Jugendlichen, arbeitet an vereinbarten Themen und begleitet im Alltag und bei Übergängen.

4

Eltern- und Fachgespräche

In Abständen finden Gespräche mit Eltern, Jugendamt und ggf. Schule oder anderen Stellen statt, um Entwicklungen zu besprechen und Absprachen anzupassen.

5

Auswertung & Abschluss

Zum Ende der Hilfe werden erreichte Ziele gewürdigt, weitere Unterstützungsbedarfe geklärt und gemeinsam entschieden, wie es weitergeht.

Infos & fachlicher Rahmen

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine Hilfe nach § 30 SGB VIII. Sie soll Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung unterstützen und gleichzeitig die Erziehung in der Familie stärken.

Ziele der Erziehungsbeistandschaft

Kinder und Jugendliche sollen befähigt werden, ihre Lebenssituation besser zu verstehen, eigene Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln und ihre Lebenswelt aktiv mitzugestalten. Gleichzeitig werden Familie und Umfeld so unterstützt, dass der Verbleib in der Herkunftsfamilie in der Regel möglich bleibt.

Arbeitsweise & Haltung

Wir arbeiten lebensweltorientiert, ressourcenorientiert und beteiligungsorientiert. Die Beziehung zwischen Erziehungsbeistand und Kind/Jugendlichem ist zentrales Arbeitsmedium – mit einem wertschätzenden, klaren und verlässlichen Rahmen.

Zusammenarbeit im Hilfesystem

Die Erziehungsbeistandschaft ist eng mit dem Hilfeplanverfahren des Jugendamtes verknüpft. Wir kooperieren mit Schule, Kita, Beratungsstellen und weiteren Angeboten – immer mit Blick auf das Kindeswohl und Transparenz gegenüber den Beteiligten.

Umfang & Dauer der Erziehungsbeistandschaft

Umfang und Dauer werden individuell mit dem Jugendamt vereinbart und regelmäßig überprüft.

Regelmäßige Kontakte

z. B. 1–2 Termine pro Woche

Feste Zeiten mit dem Erziehungsbeistand schaffen Verlässlichkeit und ermöglichen kontinuierliche Begleitung.

Flexible Gestaltung

An Alltag & Bedarf angepasst

Inhalte und Settings (Zuhause, im Sozialraum, in der Schule) werden an Themen, Alter und Situation des Kindes oder Jugendlichen angepasst.

Mittelfristige Hilfe

z. B. 6–24 Monate

Die Hilfe ist in der Regel auf einen mittelfristigen Zeitraum angelegt und kann bei Bedarf verlängert oder in andere Hilfen überführt werden.

Über Umfang und Dauer der Erziehungsbeistandschaft entscheidet das Jugendamt im Hilfeplanverfahren. Die Hilfe wird regelmäßig gemeinsam mit allen Beteiligten überprüft.

Wo bieten wir Erziehungsbeistandschaft an?

Die JHB ist in Berlin und Brandenburg mit ambulanten Angeboten präsent. Erziehungsbeistandschaft bieten wir – je nach Kapazität und Vereinbarungen – in mehreren Regionen an.

Berlin Reinickendorf
Barnim Eberswalde
Märkisch-Oderland Seelow · Bad Freienwalde · Strausberg
Oder-Spree Fürstenwalde
Uckermark Templin
Prignitz Wittenberge

Ob Erziehungsbeistandschaft aktuell an einem bestimmten Standort angeboten wird, erfahren Sie unter Standorte oder direkt über unsere Kontaktseite.

Häufige Fragen zur Erziehungsbeistandschaft

Hier beantworten wir Fragen, die uns von Eltern, Kindern, Jugendlichen und Fachkräften häufig gestellt werden.

Was ist eine Erziehungsbeistandschaft? +

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Hilfe nach § 30 SGB VIII. Sie unterstützt Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben und Belastungen, während die Familie als wichtiger Bezugspunkt erhalten bleibt.

Wer kann Erziehungsbeistandschaft bekommen? +

Ob eine Erziehungsbeistandschaft in Frage kommt, entscheidet das zuständige Jugendamt. Voraussetzungen sind eine Gefährdung der Entwicklung und der Bedarf an individueller Unterstützung für das Kind oder den Jugendlichen.

Wie wird die Hilfe beantragt? +

Der Antrag wird beim Jugendamt gestellt. Dort findet ein Hilfeplangespräch statt, in dem gemeinsam mit der Familie, dem Kind bzw. Jugendlichen und Fachkräften geklärt wird, welche Hilfeform passend ist.

Wer arbeitet mit meinem Kind? +

Die Erziehungsbeistandschaft wird von pädagogischen Fachkräften durchgeführt. Diese werden vom Träger eingesetzt und dem Kind oder Jugendlichen als feste Bezugspersonen zur Seite gestellt.

Wer trägt die Kosten? +

Die Kosten der Erziehungsbeistandschaft werden – sofern die Voraussetzungen vorliegen – vom zuständigen Jugendamt übernommen. Dort wird geprüft, ob ein Anspruch auf Jugendhilfe besteht.

Erziehungsbeistandschaft in Betracht ziehen?

Sie überlegen, ob eine Erziehungsbeistandschaft für Ihr Kind, einen Jugendlichen oder eine von Ihnen begleitete Familie passend sein könnte? Wir informieren zu Voraussetzungen, Abläufen und nächsten Schritten – auf Wunsch gemeinsam mit dem Jugendamt.