Konflikte & Spannungen
Wenn es zu Hause oder in der Schule immer wieder zu Streit, Rückzug oder Überforderung kommt und ein neutraler Gesprächspartner hilfreich ist.
§ 30 SGB VIII · Erziehungsbeistandschaft
An der Seite des Kindes. Familie im Blick.
Die Erziehungsbeistandschaft unterstützt Kinder und Jugendliche in belasteten Situationen – mit einem stabilen Gegenüber außerhalb der Familie. Gemeinsam schauen wir auf Schule, Freizeit, Familie und Alltag, stärken Ressourcen und suchen gangbare Wege.
Für Kinder und Jugendliche, deren Entwicklung gefährdet ist und die gezielte Unterstützung außerhalb der Familie benötigen – in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.
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Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich an Kinder und Jugendliche, die Unterstützung bei der Bewältigung von Konflikten, Belastungen und Übergängen brauchen – mit dem Ziel, ihre Entwicklung zu sichern und den Verbleib in der Familie zu ermöglichen.
Wenn es zu Hause oder in der Schule immer wieder zu Streit, Rückzug oder Überforderung kommt und ein neutraler Gesprächspartner hilfreich ist.
Bei Schulschwierigkeiten, Mobbing, Orientierungslosigkeit oder Problemen in der Peergroup – wenn Alltagsanforderungen schwer zu bewältigen sind.
Wenn Trennung, Verlust, Umzüge oder andere Krisen Spuren hinterlassen und Kinder oder Jugendliche Orientierung und Halt brauchen.
Der Erziehungsbeistand begleitet das Kind oder den Jugendlichen regelmäßig – mit Zeit zum Reden, Üben und Ausprobieren, im Alltag und in der Zusammenarbeit mit den Eltern.
Ein verlässlicher Ansprechpartner außerhalb der Familie, der zuhört, übersetzt und stärkt.
Unterstützung im Schulalltag, in der Freizeitgestaltung und in wichtigen Entscheidungssituationen.
Die Familie bleibt wichtiger Bezugspunkt – wir beziehen Eltern oder Sorgeberechtigte mit ein.
Die Hilfe ist klar strukturiert – vom Erstkontakt über die gemeinsame Zielvereinbarung bis zur Auswertung und Beendigung der Maßnahme.
Das Jugendamt, Eltern oder andere Fachstellen nehmen Kontakt auf. In ersten Gesprächen lernen wir Kind oder Jugendlichen kennen und klären Erwartungen.
Im Hilfeplanverfahren werden Ziele, Inhalte und Umfang der Erziehungsbeistandschaft festgelegt – gemeinsam mit Familie, Kind/Jugendlichem und Jugendamt.
Der Erziehungsbeistand trifft sich regelmäßig mit dem Kind oder Jugendlichen, arbeitet an vereinbarten Themen und begleitet im Alltag und bei Übergängen.
In Abständen finden Gespräche mit Eltern, Jugendamt und ggf. Schule oder anderen Stellen statt, um Entwicklungen zu besprechen und Absprachen anzupassen.
Zum Ende der Hilfe werden erreichte Ziele gewürdigt, weitere Unterstützungsbedarfe geklärt und gemeinsam entschieden, wie es weitergeht.
Die Erziehungsbeistandschaft ist eine Hilfe nach § 30 SGB VIII. Sie soll Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung unterstützen und gleichzeitig die Erziehung in der Familie stärken.
Kinder und Jugendliche sollen befähigt werden, ihre Lebenssituation besser zu verstehen, eigene Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln und ihre Lebenswelt aktiv mitzugestalten. Gleichzeitig werden Familie und Umfeld so unterstützt, dass der Verbleib in der Herkunftsfamilie in der Regel möglich bleibt.
Wir arbeiten lebensweltorientiert, ressourcenorientiert und beteiligungsorientiert. Die Beziehung zwischen Erziehungsbeistand und Kind/Jugendlichem ist zentrales Arbeitsmedium – mit einem wertschätzenden, klaren und verlässlichen Rahmen.
Die Erziehungsbeistandschaft ist eng mit dem Hilfeplanverfahren des Jugendamtes verknüpft. Wir kooperieren mit Schule, Kita, Beratungsstellen und weiteren Angeboten – immer mit Blick auf das Kindeswohl und Transparenz gegenüber den Beteiligten.
Umfang und Dauer werden individuell mit dem Jugendamt vereinbart und regelmäßig überprüft.
z. B. 1–2 Termine pro Woche
Feste Zeiten mit dem Erziehungsbeistand schaffen Verlässlichkeit und ermöglichen kontinuierliche Begleitung.
An Alltag & Bedarf angepasst
Inhalte und Settings (Zuhause, im Sozialraum, in der Schule) werden an Themen, Alter und Situation des Kindes oder Jugendlichen angepasst.
z. B. 6–24 Monate
Die Hilfe ist in der Regel auf einen mittelfristigen Zeitraum angelegt und kann bei Bedarf verlängert oder in andere Hilfen überführt werden.
Über Umfang und Dauer der Erziehungsbeistandschaft entscheidet das Jugendamt im Hilfeplanverfahren. Die Hilfe wird regelmäßig gemeinsam mit allen Beteiligten überprüft.
Die JHB ist in Berlin und Brandenburg mit ambulanten Angeboten präsent. Erziehungsbeistandschaft bieten wir – je nach Kapazität und Vereinbarungen – in mehreren Regionen an.
Ob Erziehungsbeistandschaft aktuell an einem bestimmten Standort angeboten wird, erfahren Sie unter Standorte oder direkt über unsere Kontaktseite.
Hier beantworten wir Fragen, die uns von Eltern, Kindern, Jugendlichen und Fachkräften häufig gestellt werden.
Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Hilfe nach § 30 SGB VIII. Sie unterstützt Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben und Belastungen, während die Familie als wichtiger Bezugspunkt erhalten bleibt.
Ob eine Erziehungsbeistandschaft in Frage kommt, entscheidet das zuständige Jugendamt. Voraussetzungen sind eine Gefährdung der Entwicklung und der Bedarf an individueller Unterstützung für das Kind oder den Jugendlichen.
Der Antrag wird beim Jugendamt gestellt. Dort findet ein Hilfeplangespräch statt, in dem gemeinsam mit der Familie, dem Kind bzw. Jugendlichen und Fachkräften geklärt wird, welche Hilfeform passend ist.
Die Erziehungsbeistandschaft wird von pädagogischen Fachkräften durchgeführt. Diese werden vom Träger eingesetzt und dem Kind oder Jugendlichen als feste Bezugspersonen zur Seite gestellt.
Die Kosten der Erziehungsbeistandschaft werden – sofern die Voraussetzungen vorliegen – vom zuständigen Jugendamt übernommen. Dort wird geprüft, ob ein Anspruch auf Jugendhilfe besteht.
Sie überlegen, ob eine Erziehungsbeistandschaft für Ihr Kind, einen Jugendlichen oder eine von Ihnen begleitete Familie passend sein könnte? Wir informieren zu Voraussetzungen, Abläufen und nächsten Schritten – auf Wunsch gemeinsam mit dem Jugendamt.