Trennung & Streit
Wenn Übergaben oder Kontakte angespannt sind und ein geschützter Rahmen Entlastung bringen soll.
Angebot nach § 18 SGB VIII · Begleiteter Umgang & Beratung
Sicher, kindgerecht und neutral begleitet
Wir unterstützen Kinder und Eltern in herausfordernden Situationen. Unsere Fachkräfte schaffen einen ruhigen, klar strukturierten Rahmen für Kontakte – neutral, verlässlich und mit Blick auf das Kindeswohl.
Für Familien in Berlin & Brandenburg – in enger Abstimmung mit dem zuständigen Jugendamt.
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Der begleitete Umgang richtet sich an Familien, in denen Kontakte zwischen Kindern und einem Elternteil oder anderen wichtigen Bezugspersonen Unterstützung benötigen – etwa bei Konflikten, Unsicherheiten oder besonderen Belastungen.
Wenn Übergaben oder Kontakte angespannt sind und ein geschützter Rahmen Entlastung bringen soll.
Wenn nach längerer Zeit wieder Kontakte möglich werden und diese behutsam gestaltet werden sollen.
Wenn das Vertrauen belastet ist, Vorwürfe im Raum stehen oder die Situation ohne Unterstützung zu riskant wäre.
Wir gestalten Kontakte planbar, sicher und transparent – immer mit dem Blick auf das Kind und in enger Abstimmung mit dem Jugendamt.
Wir organisieren und begleiten Kontakte in geeigneten Räumen oder im Sozialraum.
Wir unterstützen die Kommunikation zwischen Eltern und Kind sowie zwischen den Eltern.
Wir arbeiten transparent mit Jugendamt und weiteren Beteiligten zusammen.
Der begleitete Umgang ist klar strukturiert – von der ersten Anfrage bis zur Auswertung. So behalten Kinder, Eltern und Jugendamt jederzeit den Überblick.
Wir sprechen mit den Beteiligten über Ziele, Erwartungen und Rahmenbedingungen der Kontakte.
Gemeinsam mit dem Jugendamt wird festgelegt, wie oft und in welchem Rahmen der begleitete Umgang stattfindet.
Wir vereinbaren Orte, Zeiten und Absprachen – kindgerecht und passend zu den Möglichkeiten der Familie.
Die Fachkraft ist während der Termine anwesend, unterstützt bei Übergaben und achtet auf einen sicheren Rahmen für das Kind.
In regelmäßigen Abständen werden Verlauf und Wirkung der Kontakte mit Jugendamt und Eltern besprochen – und weitere Schritte vereinbart.
Der begleitete Umgang ist ein Angebot nach § 18 SGB VIII. Er unterstützt Kinder und Eltern, wenn Umgangskontakte ohne fachliche Begleitung vorerst nicht möglich oder nicht ausreichend sicher wären.
Ziel ist es, Kindern verlässliche und möglichst unbelastete Kontakte zu wichtigen Bezugspersonen zu ermöglichen. Gleichzeitig werden Eltern darin unterstützt, Verantwortung für eine kindgerechte Gestaltung der Kontakte zu übernehmen und Vereinbarungen einzuhalten.
In der Regel wird der begleitete Umgang vom zuständigen Jugendamt vorgeschlagen oder vereinbart. Im Hilfeplanverfahren wird geprüft, ob das Angebot passend ist, welche Ziele verfolgt werden und in welchem Umfang Kontakte stattfinden sollen.
Wir sind allen Beteiligten gegenüber zugewandt und neutral. Das Kindeswohl steht im Zentrum. Wir arbeiten transparent, sprechen Beobachtungen wertschätzend an und beziehen Eltern sowie – altersgerecht – die Kinder in Entscheidungen ein.
Wie häufig und wie lange Kontakte stattfinden, hängt von der Situation der Familie und den Vereinbarungen mit dem Jugendamt ab.
z. B. 1–2 Termine im Monat
Kontakte in einem ruhigen Rahmen, wenn die Situation überwiegend stabil ist.
z. B. 2–4 Termine im Monat
Dichtere Begleitung, wenn Konflikte häufiger auftreten oder Absprachen noch nicht sicher eingehalten werden können.
z. B. 1–2 Termine pro Woche
Engmaschiger Rahmen, zum Beispiel bei hochstrittigen Situationen oder besonderen Risiken.
Der konkrete Umfang wird individuell mit dem zuständigen Jugendamt abgestimmt und regelmäßig überprüft.
Die JHB ist in Berlin und Brandenburg vor Ort. Begleiteter Umgang & Beratung bieten wir derzeit in folgenden Regionen an – die genauen Adressen finden Sie auf unserer Standort-Seite.
Weitere Details, Ansprechpartner*innen und Kartenansichten finden Sie unter Standorte.
Hier beantworten wir Fragen, die uns von Eltern, Kindern und Fachkräften häufig gestellt werden.
Beim begleiteten Umgang finden Kontakte zwischen Kind und Bezugsperson in Anwesenheit einer neutralen Fachkraft statt. Diese sorgt für einen sicheren Rahmen und unterstützt bei Absprachen und Kommunikation.
Ja. Vor dem Start führen wir Gespräche mit den Beteiligten und – altersgerecht – mit dem Kind. Dabei klären wir Ziele, Erwartungen und praktische Fragen.
Das hängt von der Situation und den Vereinbarungen mit dem Jugendamt ab. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie häufig Termine stattfinden und wie lange der begleitete Umgang voraussichtlich benötigt wird.
In der Regel nehmen das Kind, die umgangsberechtigte Person und die Fachkraft teil. In manchen Fällen gibt es zusätzlich kurze Absprachen mit der sorgeberechtigten Person, zum Beispiel bei Übergaben.
Die Kosten werden in der Regel vom zuständigen Jugendamt getragen. Dort wird geprüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Wir informieren gerne, wie das im Einzelfall abläuft.
Sie möchten wissen, ob begleiteter Umgang für Ihre Situation passend ist? Wir informieren Sie zu Zuständigkeiten, Standorten und nächsten Schritten – auf Wunsch gemeinsam mit dem Jugendamt.