Angebot nach § 18 SGB VIII · Begleiteter Umgang & Beratung

Begleiteter Umgang

Sicher, kindgerecht und neutral begleitet

Wir unterstützen Kinder und Eltern in herausfordernden Situationen. Unsere Fachkräfte schaffen einen ruhigen, klar strukturierten Rahmen für Kontakte – neutral, verlässlich und mit Blick auf das Kindeswohl.

Kindeswohl im Fokus Neutral begleitet Berlin & Brandenburg In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt

Für Familien in Berlin & Brandenburg – in enger Abstimmung mit dem zuständigen Jugendamt.

Für wen ist der begleitete Umgang gedacht?

Der begleitete Umgang richtet sich an Familien, in denen Kontakte zwischen Kindern und einem Elternteil oder anderen wichtigen Bezugspersonen Unterstützung benötigen – etwa bei Konflikten, Unsicherheiten oder besonderen Belastungen.

Trennung & Streit

Wenn Übergaben oder Kontakte angespannt sind und ein geschützter Rahmen Entlastung bringen soll.

Kontaktaufbau nach Pause

Wenn nach längerer Zeit wieder Kontakte möglich werden und diese behutsam gestaltet werden sollen.

Konflikt- & Krisensituationen

Wenn das Vertrauen belastet ist, Vorwürfe im Raum stehen oder die Situation ohne Unterstützung zu riskant wäre.

Was wir im begleiteten Umgang anbieten

Wir gestalten Kontakte planbar, sicher und transparent – immer mit dem Blick auf das Kind und in enger Abstimmung mit dem Jugendamt.

Sicherer Rahmen

Wir organisieren und begleiten Kontakte in geeigneten Räumen oder im Sozialraum.

  • Ruhige, kindgerechte Umgebung.
  • Klare Regeln & Absprachen.
  • Anwesenheit einer neutralen Fachkraft.

Moderation & Beratung

Wir unterstützen die Kommunikation zwischen Eltern und Kind sowie zwischen den Eltern.

  • Moderation vor, während und nach Kontakten.
  • Unterstützung bei Umgangsregelungen.
  • Beratung zu Fragen rund um den Umgang.

Kooperation & Dokumentation

Wir arbeiten transparent mit Jugendamt und weiteren Beteiligten zusammen.

  • Regelmäßiger Austausch mit dem Jugendamt.
  • Dokumentation von Verlauf und Entwicklung.
  • Einbezug weiterer Hilfen bei Bedarf.

Wie läuft der begleitete Umgang ab?

Der begleitete Umgang ist klar strukturiert – von der ersten Anfrage bis zur Auswertung. So behalten Kinder, Eltern und Jugendamt jederzeit den Überblick.

1

Erstes Gespräch & Klärung

Wir sprechen mit den Beteiligten über Ziele, Erwartungen und Rahmenbedingungen der Kontakte.

2

Hilfeplanung mit dem Jugendamt

Gemeinsam mit dem Jugendamt wird festgelegt, wie oft und in welchem Rahmen der begleitete Umgang stattfindet.

3

Planung der Termine

Wir vereinbaren Orte, Zeiten und Absprachen – kindgerecht und passend zu den Möglichkeiten der Familie.

4

Durchführung der Kontakte

Die Fachkraft ist während der Termine anwesend, unterstützt bei Übergaben und achtet auf einen sicheren Rahmen für das Kind.

5

Auswertung & nächste Schritte

In regelmäßigen Abständen werden Verlauf und Wirkung der Kontakte mit Jugendamt und Eltern besprochen – und weitere Schritte vereinbart.

Infos & fachlicher Rahmen

Der begleitete Umgang ist ein Angebot nach § 18 SGB VIII. Er unterstützt Kinder und Eltern, wenn Umgangskontakte ohne fachliche Begleitung vorerst nicht möglich oder nicht ausreichend sicher wären.

Ziele des begleiteten Umgangs

Ziel ist es, Kindern verlässliche und möglichst unbelastete Kontakte zu wichtigen Bezugspersonen zu ermöglichen. Gleichzeitig werden Eltern darin unterstützt, Verantwortung für eine kindgerechte Gestaltung der Kontakte zu übernehmen und Vereinbarungen einzuhalten.

Wie kommt begleiteter Umgang zustande?

In der Regel wird der begleitete Umgang vom zuständigen Jugendamt vorgeschlagen oder vereinbart. Im Hilfeplanverfahren wird geprüft, ob das Angebot passend ist, welche Ziele verfolgt werden und in welchem Umfang Kontakte stattfinden sollen.

Unsere Haltung in der Zusammenarbeit

Wir sind allen Beteiligten gegenüber zugewandt und neutral. Das Kindeswohl steht im Zentrum. Wir arbeiten transparent, sprechen Beobachtungen wertschätzend an und beziehen Eltern sowie – altersgerecht – die Kinder in Entscheidungen ein.

Umfang & Dauer des begleiteten Umgangs

Wie häufig und wie lange Kontakte stattfinden, hängt von der Situation der Familie und den Vereinbarungen mit dem Jugendamt ab.

Basis

z. B. 1–2 Termine im Monat

Kontakte in einem ruhigen Rahmen, wenn die Situation überwiegend stabil ist.

Plus

z. B. 2–4 Termine im Monat

Dichtere Begleitung, wenn Konflikte häufiger auftreten oder Absprachen noch nicht sicher eingehalten werden können.

Intensiv

z. B. 1–2 Termine pro Woche

Engmaschiger Rahmen, zum Beispiel bei hochstrittigen Situationen oder besonderen Risiken.

Der konkrete Umfang wird individuell mit dem zuständigen Jugendamt abgestimmt und regelmäßig überprüft.

Wo bieten wir begleiteten Umgang & Beratung an?

Die JHB ist in Berlin und Brandenburg vor Ort. Begleiteter Umgang & Beratung bieten wir derzeit in folgenden Regionen an – die genauen Adressen finden Sie auf unserer Standort-Seite.

Berlin Reinickendorf
Barnim Eberswalde
Märkisch-Oderland Seelow · Bad Freienwalde · Strausberg
Oder-Spree Fürstenwalde
Uckermark Templin
Prignitz Wittenberge

Weitere Details, Ansprechpartner*innen und Kartenansichten finden Sie unter Standorte.

Häufige Fragen zum begleiteten Umgang

Hier beantworten wir Fragen, die uns von Eltern, Kindern und Fachkräften häufig gestellt werden.

Was bedeutet „begleiteter Umgang“ genau? +

Beim begleiteten Umgang finden Kontakte zwischen Kind und Bezugsperson in Anwesenheit einer neutralen Fachkraft statt. Diese sorgt für einen sicheren Rahmen und unterstützt bei Absprachen und Kommunikation.

Braucht es ein Erstgespräch? +

Ja. Vor dem Start führen wir Gespräche mit den Beteiligten und – altersgerecht – mit dem Kind. Dabei klären wir Ziele, Erwartungen und praktische Fragen.

Wie oft und wie lange finden Kontakte statt? +

Das hängt von der Situation und den Vereinbarungen mit dem Jugendamt ab. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie häufig Termine stattfinden und wie lange der begleitete Umgang voraussichtlich benötigt wird.

Wer nimmt an den Terminen teil? +

In der Regel nehmen das Kind, die umgangsberechtigte Person und die Fachkraft teil. In manchen Fällen gibt es zusätzlich kurze Absprachen mit der sorgeberechtigten Person, zum Beispiel bei Übergaben.

Müssen Eltern den begleiteten Umgang bezahlen? +

Die Kosten werden in der Regel vom zuständigen Jugendamt getragen. Dort wird geprüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Wir informieren gerne, wie das im Einzelfall abläuft.

Bereit, verlässlich zu planen?

Sie möchten wissen, ob begleiteter Umgang für Ihre Situation passend ist? Wir informieren Sie zu Zuständigkeiten, Standorten und nächsten Schritten – auf Wunsch gemeinsam mit dem Jugendamt.