Arbeitsbereiche
Begleiteter Umgang & Beratung
Kinder haben ein Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen. Neben der Begleitung der Umgangskontakte sowie der Arbeit mit den Kindern ist die Beratung der Eltern ein wichtiger Bestandteil dieser Hilfeform. Die Gestaltung der Umgangskontakte liegt in der Verantwortung der Eltern bzw. anderer Umgangsberechtigter. Dabei werden sie von unseren Fachkräften unterstützt, beraten und – wenn notwendig – begrenzt.
Der Begleitete Umgang hilft den Eltern, Verständnis und Akzeptanz für die Bedürfnisse ihres Kindes zu entwickeln. Und er hilft dem Kind, seinen Platz in der Familienkonstellation zu finden.
Soziale Gruppenarbeit
Die Zielgruppe der Hilfe sind Kinder, Jugendliche und deren Familien, die Unterstützung bei der Überwindung von Entwicklungschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten benötigen.
Das Angebot der Sozialen Gruppenarbeit
soll Kindern ermöglichen Wege zu finden, positive Veränderung
im Hinblick auf Entwicklungsschwierigkeiten, konflikthafte Situationen im familiären, schulischen oder persönlichen Kontext und auf gezeigte Verhaltensauffälligkeiten vorzunehmen.
Im schützenden Rahmen der Gruppe können die Kinder wechselseitig lernen, über Erlebnisse und Gefühle zu sprechen, das eigene Verhalten und auftretende Konfliktsituationen zu reflektieren, mit anderen Gruppenmitgliedern gemeinsam nach Lösungsstrategien zu suchen und Verständnis und Toleranz im Umgang mit anderen zu entwickeln.
Die Gruppenarbeit
soll den Kindern und Jugendlichen ermöglichen, auf der Basis der psychischen Ressourcen des Selbstwertgefühls und des Selbstvertrauens, eigene soziale Handlungskompetenzen wie bspw. Konfliktfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Perspektivwechsel oder Frustrationstoleranz zu stabilisieren und sozial verträgliche Verhaltensweisen zu entwickeln.
Erziehungsbeistandschaft
Sie richtet sich konkret an junge Menschen im Alter zwischen 6 und 18 Jahren.
Der Erziehungsbeistand unterstützt Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Krisen und Entwicklungsproblemen, die im Kontext der Familie, der Schule, des Freundeskreises oder der beruflichen Entwicklung auftreten.
Unter Einbezug des sozialen Umfelds sowie der Eltern/ Familie, sollen die Kompetenzen und Ressourcen des jungen Menschen gefördert und Veränderungsprozesse ermöglicht werden. Im Sinne einer lebensweltorientierten Hilfe, ist auf die individuellen Bewältigungsstrategien zu berücksichtigen.
Sozialpädagogische Familienhilfe
Sie richtet sich an die gesamte Familie.Die aufsuchende Beratung hat das Ziel, Eltern darin zu unterstützen Ressourcen zur Wiederentdeckung und Stärkung der eigenen Erziehungskompetenzen zu aktivieren.
Gemeinsam mit den Eltern und Kindern werden unter Hinzunahme von Ressourcen im sozialen und institutionellen Umfeld, Wege aus belastenden familiären Situationen entwickelt. Trennungsprozesse, Problemlagen in der Schule und innerfamiliäre Krisen und Konflikte sind beispielhafte Themenfelder dieses Angebots.
Heimerziehung
Betreute Wohnform
Heimerziehung findet mit den betroffenen jungen Menschen und ihren Personensorgeberechtigten gemeinsam Lösungen für Situationen, in denen ein Verbleib im Elternhaus auf Zeit oder auf Dauer nicht (mehr) möglich ist.
Heimerziehung und sonstige Betreute Wohnformen fördern junge Menschen in ihrer Entwicklung durch Alltagserleben, pädagogische und therapeutische Angebote.
Zielsetzung, Ausgestaltung, Betreuungsintensität und Dauer.
Die Hilfe richten sich nach dem individuellen Bedarf des Einzelfalls. Wird die Rückführung in die Herkunftsfamilie angestrebt, so wird der Hilfeprozess von einer intensiven Elternarbeit zur Verbesserung der dortigen Erziehungsbedingungen begleitet. Eventuell kommt auch der Wechsel in eine andere (Pflege-, in Ausnahmefällen vielleicht sogar Adoptiv-)Familie in Betracht.
Ist Heimerziehung als Lebensform auf längere Zeit angelegt, beläuft sich die zeitliche Perspektive womöglich bis zur Verselbstständigung des jungen Menschen.
Hilfe für Seelische behinderte Kinder & Jugendliche
Die Hilfen, die in Verbindung mit dem § 35a SGB VIII geleistet werden, richten sich an Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder an solche die von seelischer Behinderung bedroht sind.
Die Hilfen können vielfältig ausgestaltet werden und dienen dazu, den Kindern und Jugendlichen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
In Verbindung mit dem § 30 SGB VIII werden häufig Schul- und KiTa- Begleitungen geleistet, um den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeiten zu geben ihr Recht auf Bildung wahrzunehmen.
Hilfe für Junge Volljährige
Sie orientieren sich in ihrer Ausgestaltung grundsätzlich an den Hilfen zur Erziehung, soweit sie für junge Erwachsene angemessen sind. Als Zielsetzung steht die Sicherstellung einer eigenverantwortlichen Lebensführung im Vordergrund.
Als junger Volljähriger gilt im Kinder- und Jugendhilferecht, wer 18 aber noch nicht 27 Jahre alt ist.
Eingliederungshilfe
Diese Hilfe richtet sich an Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Hierbei handelt es sich um differenzierte Angebote für Bürger, bei denen besonderen Lebensverhältnisse derart mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, dass die Betroffenen diese nicht aus eigener Kraft oder ohne fachliche Hilfe überwinden können.
Eine fachgerechte Beratungs- und Betreuungsarbeit, sowie die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben, das Erreichen einer beruflichen Qualifikation, unterstützende Maßnahmen zur Entschuldung, das Heranführen zum selbstständigen, eigenverantwortlichen Leben, das Sicherstellen eines dauerhaft angemessenen Wohnraumes und die Wiederherstellung sozialer Beziehungen ist die Grundlage dafür.
Projekte
Aufholen nach Corona
Aufgrund der Corona-Pandemie waren weitreichende defizitäre Veränderungen im Alltag aller Menschen zu verspüren, bestehende Probleme haben sich teilweise verschärft. Gerade die Kinder und Jugendlichen hatten mit der häuslichen Isolation zu kämpfen. Neben den schulischen Aspekten haben sich auch die sozialen Interaktionen unter Schüler*innen stark verändert.
Aus diesem Grund hatten wir, die JHB-Jugendhilfe- und Beratungsgesellschaft mbH, in unserem Projekt „Okey let‘s go!“ ein passendes Angebot für interessierte Schulen, um soziale Kompetenzen mit Kindern und Jugendlichen zu trainieren, getreu dem Motto:
„Wir gestalten gemeinsam eine
neue, nachhaltige,
soziale Welt:
Wir lassen niemanden zurück.“
Das oberste Ziel in unserer pädagogischen Arbeit liegt dabei auf dem Aspekt,
dass alle teilnehmenden
Integrationsberatung / Migrationssozialarbeit
Die Heimat verlassen, wichtige Menschen zurücklassen, alles Bekannte und Gewohnte aufgeben. Momentan sind mehrere Millionen Menschen auf der Flucht, so viele wie nie. Viele hunderttausende Menschen die seit Jahren auf der Suche nach einer neuen, sicheren Heimat hier angekommen sind, erleben eine sehr starke Eingewöhnungs-bzw. Integrationsphase und benötigen Hilfestellung.
Um einen gesamtgesellschaftlichen Beitrag zu leisten, bieten wir in Verbindung mit der sozialpädagogischen Familienhilfe bzw. Einzelfallhilfe für geflüchtete Kinder, Jugendliche und Familien, intensive Unterstützungsangebote zur Integration an.
Eltern-Medien-Beratung
§ 30/31 SGB VIII
Digitale Medien haben in der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen eine
hohe Bedeutung.
Dabei gehen mit der Nutzung moderner Medien sowohl Chancen als auch Risiken einher. Eltern und Pädagogen stehen vor der Herausforderung, die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen konstruktiv zu fördern. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn Erwachsene wissen, was Heranwachsende heute im Internet bzw. mit ihrem Smartphone tun. Als Träger bieten wir daher die Beratung und Anleitung rund um das Thema „Medienpädagogik“.
Kreativwerkstatt
§ 30/31 SGB VIII
Die Kreativwerkstatt soll in erster Linie
Spaß machen.
Durch ungezwungene Kommunikation zu Lern- und Erfahrungsprozessen führen oder diese einleiten bzw. erleichtern. Dabei wird durch kreatives Gestalten, Entwickeln von Projekten und Spielen auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen eingegangen, eine zwangsfreie Atmosphäre schaffen ohne Leistungsdruck und ihnen ermöglichen lustbetont zu Lernen.
Voraussetzung & Kostenübernahme
Für die Gewährung der beschriebenen Hilfen ist ein Antrag der sorgeberechtigten Eltern beim zuständigen Jugendamt notwendig.
Gemeinsam wird ein Hilfeplan aufgestellt und die Ziele der jeweiligen Hilfe sowie der Überprüfungszeitraum festgelegt.
Die Kosten der ambulanten Hilfen (Betreuungshilfe bzw. Erziehungsbeistandschaft §30 SGB VIII, Sozialpädagogische Familienhilfe §31 SGB VIII, Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung §35 SGB VIII) sowie des Begleiteten Umgangs (§18 SGB VIII) übernehmen die Jugendämter.